Jeder Neubau muss in Deutschland mit einem Fundamenterder ausgerüstet sein. Er ist für die Sicherheit und den Betrieb einer elektrischen Anlage eines Gebäudes ist er Pflicht. Bauweisen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Energieeffizient muss gebaut werden. Daher wurde DIN 18014 „Fundamenterder – Planung, Ausführung und Dokumentation“ an die aktuellen Bauanforderungen angepasst.

Der Fundamenterder ist ein unisolierter, elektrischer Leiter, der im Gebäudefundament eingebettet ist. Über die Haupterdungsschiene ist er mit der elektrischen Anlage verbunden.
Als Bestandteil der elektrischen Anlage erfüllt der Fundamenterder wichtige Sicherheitsfunktionen:
- elektrische Systeme für den Personenschutz
- elektronische Systeme für den Potentialausgleich
- das Blitzschutzsystem
- den Überspannungsschutz von Geräten
- die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- die Antennenerdung.
Seit März 2014 regelt die Neufassung der Norm 18014 die Installation von Fundamenterder. Neu hinzugekommen sind Bestimmungen bei der Verwendung von Perimeterdämmung der der Bodenplatte und undurchlässigen Beton zur Abdichtung gegen Grundwasser.
Denn sowohl die Wärmeisolierschicht mit Perimeterdämmung, als auch der wasserundurchlässige Beton können den direkten Kontakt des Fundamenterders mit dem Erdreich verhindern.
In beiden Fällen schreibt die überarbeitete Norm den Einsatz eines Ringerders erdfühlig außerhalb des Fundaments vor. Dieser stellt nur die Erdungsfunktion sicher. Außerdem muss ein zweiter geschlossener Ring als separater Potentialausgleichsleiter in der Bodenplatte des Gebäudes.
Weitere Fundamente mit erhöhtem Erdübergangswiderstand und der daraus resultierenden Verlegung eines Ringerders außerhalb des Fundaments:
- Wasserundurchlässiger Beton (weiße Wanne)
- Bitumenabdichtung (schwarze Wanne)
- Schlagzähe Kunststoffbahnen
- Wärmedämmung auf den Unterseiten und Seitenwänden der Fundamente
- Zusätzlich eingebrachte, kapillarbrechende, elektrisch schlecht leitende Bodenschichten
Gründe für das Einhalten der DIN 18014:
In Deutschland muss in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden.
Funktion des Fundamenterders:
Ein Fundamenterder kann die Wirksamkeit des Schutzpotentialausgleichs verbessern. Er ist darüber hinaus geeignet zum Zweck der Schutzerdung und der Funktionserdung (z. B. für Blitzschutz- systeme), wenn die in den jeweiligen DIN-VDE-Normen, z. B. VDE 0100-540 (VDE 100-540), enthaltenen Voraussetzungen erfüllt werden.
Weiterhin:
- Reduzierung von Erdverbindungen
- es sind heute weniger erdfühlige Kabel im Verteilnetz .Im Neubaubereich werden bereits seit einigen Jahrzehnten nur noch Kunststoff ummantelte Kabel verwendet.
- durch Netzerneuerungen und Umlegungen/Reparaturen werden alte erdfühlige Kabel außer Betrieb genommen.
- weniger Schaltschränke und Stationen
- die aktuelle Netzstrategie der EVU´s wird kurzfristig in Neubaugebieten und mittelfristig im sonstigen Netz die Zahl der geerdeten Schaltschränke drastisch reduzieren.
- allgemeiner Rückgang von Fremdanlagen mit Erderwirkung
- ähnlich wie in der Werkstofftechnik der Energiekabel wird auch für Gas- und Wasserleitungen sowie Telekommunikationskabel Kunststoff,- bzw. Kunststoffummantelung verwendet.