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Einbruchmeldeanlagen nach DIN VDE 0833

Veröffentlicht: 14. Februar 2005 Kategorie: Fachartikel

Die Normenreihe 0833 gilt für das Errichten und Betreiben von Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Sie wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet, um sie den Europäischen Gerätenormen (EN 50131 ff) für Alarmanlagen anzupassen. Das Errichten einer Einbruchmeldeanlagen nach VDE 0833 setzt also die Verwendung von Geräten voraus, die den Europäischen Normen entsprechen.

Dies ist zwingend zu beachten, da hierdurch nicht nur die Funktionalität der einzelnen Komponenten standardisiert ist, sondern auch eine wesentlich strengere EMV-Prüfnorm bezüglich der Störfestigkeit an die Anlagenteile zu Grunde gelegt wird als dies bei anderen elektronischen Anlagen der Fall ist (EN 50130-4) (Falschalarme durch unzulängliche Technik). GMA dürfen nur von Elektrofach-kräften mit einschlägigen Kenntnissen errichtet werden. Die VDE 0833 besteht aus 3 Teilen: Teil 1 (Mai 2003) beschreibt die Allgemeinen Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen für Brand- Einbruch und Überfall, Teil 2 (Entwurf März 2003) Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Teil 3 (Mai 2002) Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA).


Bei der Planung einer EMA ist als erstes das zu überwachende Risiko einzuschätzen. Hierbei unterscheidet die Norm 4 Grade, wobei Grad 1 das niedrigste und Grad 4 das höchste Risiko darstellt. Eine EMA nach Grad 1 ist derart einfach gehalten, dass hier nicht darauf eingegangen werden soll. Die Grade 2, 3 und 4 entsprechen in etwa den Klassen A, B und C, in welche VdS Schadenverhütung und der Pflichtenkatalog der Landeskriminalämter die Risiken unterteilen.

Je nach ausgewähltem Grad können dann die folgenden Funktionsteile geplant werden:

  • Überwachungsmaßnahmen (Anzahl und Ort der Melder)
  • Alarmierung
  • Scharfschaltung
  • Auswahl der Bauteile
  • Betrieb (Inspektion/Wartung)

1. Überwachungsmaßnahmen (Überblick):

Begriffe:

Verschlussüberwachung: Überprüfung ob eine Tür/Fenster verriegelt ist (z.B. Riegelschaltkontakt o.ä.).
Öffnungsüberwachung: Überwachung ob eine Tür/Fenster geöffnet ist (z.B. Magnet-Reed-Kontakt).
Durchstiegsüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchstieg einer Person (z.B. Alarmglas, Glasbruchmelder, Bewegungsmelder mit Vorhangcharakteristik)
Durchgriffüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchgreifen (z.B. Alarmglas, Glasbruchmelder)
Fallenmäßige Raumüberwachung: Überwachung eines Bereichs, der von einem Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten wird.
Schwerpunktmäßige Raumüberwachung: Überwachung eines Bereichs, in dem sich diebstahlsrelevante Sachen befinden.

Je nach Gefährdungsgrad unterscheidet sich der Überwachungsumfang:


EMA Grad 2: Zugangstür(en) werden überwacht auf: Öffnen Nebentüren werden überwacht auf: Verschluss Räume werden überwacht: Bewegungsmelder fallenmäßig

EMA Grad 3 mit Außenhaut-Überwachung Alle Türen werden überwacht auf: Öffnen und Verschluss Feststehende Fenster werden überwacht auf: Durchstieg Bewegliche Fenster werden überwacht auf: Öffnen und Durchstieg. Räume werden überwacht: Bewegungsmelder fallenmäßig

EMA Grad 3 mit Fallen-/schwerpunktmäßiger Überwachung Alle Türen werden überwacht auf: Öffnen und Verschluss Bewegliche Fenster werden überwacht auf: Öffnen und Verschluss. Räume werden überwacht: Bewegungsmelder fallenmäßig und schwerpunktmäßig.

EMA Grad 4 mit Außenhaut-Überwachung Alle Türen werden überwacht auf: Öffnen, Verschluss und Durchstieg. Schaufenster werden überwacht auf: Durchgriff Feststehende Fenster werden überwacht auf: Durchstieg Bewegliche Fenster werden überwacht auf: Öffnen, Verschluss und Durchstieg. Räume werden überwacht: Bewegungsmelder fallenmäßig

EMA Grad 4 mit Fallen-/schwerpunktmäßiger Überwachung Alle Türen werden überwacht auf: Öffnen und Verschluss Schaufenster werden überwacht auf: Durchgriff Bewegliche Fenster werden überwacht auf: Verschluss. Räume werden überwacht: Bewegungsmelder fallenmäßig und schwerpunktmäßig. Bei allen Graden müssen Einbruchmelderzentrale, Wertbehältnisse und wertige Einzelobjekte separat überwacht werden. Bei Personengefährdung sind Überfall-Melder vorzusehen.

2. Alarmierung

Begriffe:

Fernalarm: Stiller Alarm zu einer ständig besetzten Stelle (z.B Wach-dienst).
Stehende Verbindung: Verbindung steht immer zur Verfügung (z.B. X.31-Dienst im ISDN D-Kanal).
Externalarm: Örtliche optisch/akustische Alarmierung zur Gefahrenab-wehr.
Bedarfsgesteuerte Verbindung: Verbindung, die erst bei Bedarf aufge-baut wird (z.B. Telefonwählgerät)

In allen Risiko-Graden ist ein Fernalarm zu einer bauftragten Stelle zu reali-sieren (i.d.R. Wachdienst). Zusätzlich kann eine Örtliche Alarmierung (Sirenen/Blitzleuchte) vorgesehen werden.

Alarmierung in Grad 2 und 3: Fernalarm über stehende Verbindung oder über bedarfsgesteuerte Verbindung zzgl. Externalarm

Alarmierung in Grad 4: Fernalarm über stehende Verbindung und Externalarm oder über 2 voneinander getrennte Bedarfsgesteuerte Verbindungen und zzgl. Externalarm.