Die BNetzA hat ein Konzept zur Ermittlung der Netzentgelte im Bereich „Strom“ vorgestellt. Dieses hätte Auswirkungen auf die E-Handwerke.
Das Ende Mai vorgestellte Grundkonzept für die Berechnung von Netzentgelten im Strombereich (AgNes) würde ab 2029 greifen und hätte auch Auswirkungen auf Geschäftsbereiche der E-Handwerke beziehungsweise deren Kunden.
Die Neuregelung der Netzentgeltberechnung ist notwendig, da die bisherigen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten (Urteil des Europäischen Gerichtshofs). Es ist daher damit zu rechnen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) zeitnah einen vollständigen Festlegungsentwurf vorlegen wird, der dann über den Sommer 2026 in die Konsultation geht.
Aus Sicht des ZVEH bietet die Neuregelung der Netzentgeltfinanzierung gleichermaßen Chancen und Risiken. Bereits heute machen Netzentgelte etwa 30 Prozent des Strompreises aus, Tendenz steigend. Variablere oder unter Umständen sogar sinkende Netzentgelte können strombasierte Anwendungen deutlich attraktiver machen und damit die Elektrifizierung beziehungsweise die Energiewende fördern. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV) und Großspeichern künftig deutlich stärker belastet würden, weil eine Neuberechnung der Netzentgelte sich negativ auf die Rentabilität ihrer Systeme auswirken würde.
Und das sind die geplanten Änderungen:
Besitzer einer Photovoltaik-Anlage (PV / keine Steckersolaranlage!): Wer Strom über eine eigene PV-Anlage mit Eigenverbrauch erzeugt („Prosumer“), soll künftig einen höheren Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Die Kosten sollen voraussichtlich unter 100 Euro liegen.
Großverbraucher: Bei Großverbrauchern (> 100.000 kWh Jahresverbrauch) soll der heutige Leistungspreis bei Überschreitung der Bestellkapazität durch einen Kapazitätspreis in Euro/kW/Jahr und einen Preisaufschlag in Cent/kWh ersetzt werden. Zusätzlich soll es weiter einen Arbeitspreis in Cent/kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität geben.
Erzeugungsanlagen: Künftig sollen auch diese Anlagen mittels eines Kapazitätspreises an der Netzfinanzierung beteiligt werden. Der Kapazitätspreis soll zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro/kW/Jahr betragen. Ausnahmen gibt es für Bestandsanlagen (für 20 Jahre ab ihrer erstmaligen Inbetriebnahme). Steckersolargeräte und „Prosumer“ sind hiervon nicht betroffen.
Betreiber von Batterie- und Pumpspeichern (nicht Heimspeicher!): Analog zu den Erzeugern sollen künftig auch sie einen Kapazitätspreis zahlen.
Dynamische Netzentgelte: Geplant ist die Entwicklung von Konzepten für dynamische Netzentgelte für unterschiedliche Nutzergruppen (Einspeiser Elektrolyseure, Speicherbetreiber).
Quelle: BNetzA / ZVEH