Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

Themenbereich - Normen & Vorschriften: Leitungsverlegung in Zwischendecken

Veröffentlicht: 21. Mai 2012 Kategorie: News
Frage:
Welche Vorschriften legen Art und Befestigung von Kabeln und Leitungen in Zwischendecken (Hohlräumen) fest?
In einem Einkaufscenter wurden Leuchten eines Stromkreises in einer Zwischendecke aus Gips und/oder in Rasterdecken mit lose auf der Zwischendecke liegenden NYM-Leitungen verbunden. Gibt es eine Vorschrift gegen diese Installationsart? Unsere Elektroanlagen wurden bereits weit über 100mal ohne Beanstandung geprüft. Alle Zuleitungen und sonstigen Leitungen wurden mittels Sammelhalter oder anderen geeigneten Befestigungsmitteln an der Rohdecke oder -wand befestigt. Wenn notwendig, wurden auch entsprechend wärmebeständige Leitungen verwendet.
Antwort:
Die Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen ist in der DIN VDE 0100-520 (VDE010-520) nach den Auswahltabellen 52F, 52G und 52H festgelegt. Kabel dürfen in zugänglichen Hohldecken sowohl ohne als auch mit Befestigungsmitteln offen verlegt werden. In Hohldecken darf die Verlegung auch durch Installationsrohre erfolgen. Es ist ein angemessener Zugang zu allen Teilen der Kabel und der Leitungsanlage sicherzustellen. In Bereichen mit brandschutztechnischen Bestimmungen sind andere Regelungen gültig. Kabel und Leitungsanlagen dürfen nicht in der Nähe anderer technischer Anlagen errichtet werden, die schädliche Einwirkungen auf die Kabelanlagen haben.

In der DIN 18015-3 wird die Leitungsverlegung unterhalb einer Decke, in abgehängten Hohlräumen, beschrieben. Die Leitungen sollen mit einem Mindestabstand von 20 cm parallel zu Raumwänden verlegt werden.

Sven Bonhagen, bfe-Oldenburg

Hinweis:
Die vorstehende Antwort stellt die Meinung des Bearbeiters zum geschilderten Einzelfall dar. Diese muss nicht in allen Fällen mit offiziellen Meinungen, beispielsweise aus dem ZVEH oder der DKE übereinstimmen. Es bleibt dem Fragesteller eigenverantwortlich überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen.