Welche Vorschriften legen Art und Befestigung von Kabeln und Leitungen in Zwischendecken (Hohlräumen) fest?
In einem Einkaufscenter wurden Leuchten eines Stromkreises in einer Zwischendecke aus Gips und/oder in Rasterdecken mit lose auf der Zwischendecke liegenden NYM-Leitungen verbunden. Gibt es eine Vorschrift gegen diese Installationsart? Unsere Elektroanlagen wurden bereits weit über 100mal ohne Beanstandung geprüft. Alle Zuleitungen und sonstigen Leitungen wurden mittels Sammelhalter oder anderen geeigneten Befestigungsmitteln an der Rohdecke oder -wand befestigt. Wenn notwendig, wurden auch entsprechend wärmebeständige Leitungen verwendet.
Die Verlegung elektrischer Kabel und Leitungen ist in der DIN VDE 0100-520 (VDE010-520) nach den Auswahltabellen 52F, 52G und 52H festgelegt. Kabel dürfen in zugänglichen Hohldecken sowohl ohne als auch mit Befestigungsmitteln offen verlegt werden. In Hohldecken darf die Verlegung auch durch Installationsrohre erfolgen. Es ist ein angemessener Zugang zu allen Teilen der Kabel und der Leitungsanlage sicherzustellen. In Bereichen mit brandschutztechnischen Bestimmungen sind andere Regelungen gültig. Kabel und Leitungsanlagen dürfen nicht in der Nähe anderer technischer Anlagen errichtet werden, die schädliche Einwirkungen auf die Kabelanlagen haben.
In der DIN 18015-3 wird die Leitungsverlegung unterhalb einer Decke, in abgehängten Hohlräumen, beschrieben. Die Leitungen sollen mit einem Mindestabstand von 20 cm parallel zu Raumwänden verlegt werden.
Sven Bonhagen, bfe-Oldenburg
Hinweis:
Die vorstehende Antwort stellt die Meinung des Bearbeiters zum geschilderten Einzelfall dar. Diese muss nicht in allen Fällen mit offiziellen Meinungen, beispielsweise aus dem ZVEH oder der DKE übereinstimmen. Es bleibt dem Fragesteller eigenverantwortlich überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen.