Dürfen in stillgelegten Schornsteinen oder Kaminen Kabel oder Leitungen verlegt werden?
Die Verlegung von Kabel oder Leitungen in stillgelegten Kaminzügen ist zwar nicht verboten, aber dennoch aus den folgenden Gründen sehr bedenklich:
Durch das Eigengewicht der Kabel und Leitungen kann es zum Fließen der Leiter und damit auch zum Fließen der Isolierungen kommen. Die maximal zulässigen Befestigungsabstände sind bei den Herstellern zu erfragen. Im Abschnitt 521.7.1 DIN VDE 0100-520 (VDE 0100 Teil 520) werden für Kabel Befestigungsabstände kleiner 1,5 m empfohlen, für Mantelleitungen dürfen 0,55 m nicht überschritten werden.
Es muss auch eine eventuell vorhandene Temperaturbelastung durch einen benachbarten, noch im Betrieb befindlichen, Kaminzug berücksichtigt werden. Eine Verlegung von Kabeln oder Leitungen bedarf in jedem Falle der Zustimmung des Schornsteinfegers.
etz