Frage: Die Einspeisung eines Aufzuges in einem 2-stöckigen Gebäude befindet sich im ersten Obergeschoss. Ich möchte das Einspeisekabel im Untergeschoss in den Aufzugsschacht einbringen und dann innerhalb des Schachtes bis zum Anschlusspunkt verlegen.
Ist dieses zulässig? Gibt es besondere Anforderungen an das Kabel (Funktionserhalt)?
Antwort:
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es sind die besonderen Vorschriften des anzuwendenden Landesbaurechts zu berücksichtigen. Die Verlegung einer Fremdleitung durch einen Aufzugsschacht ist in der Regel nicht zulässig und muss bei Bedarf mit der zuständigen Baubehörde besprochen und von dieser genehmigt werden. Dabei müssen gegebenenfalls brandschutztechnische Anforderungen geklärt werden, wie z. B. Funktionserhalt, Verrauchung oder Brandschottungen.
Sven Bonhagen, bfe-Oldenburg
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