Die Umverdrahtung bzw. Überbrückung des Vorschaltgeräts und der Anschluss einer LED-Lampe an 230 Volt stellt keine erhebliche Veränderung der Leuchte da, solange keine Risiken erhöht oder hinzukommen – und damit bleibt die CE-Kennzeichnung bestehen.
Damit werden Installateure nicht mehr zwangsläufig zum Hersteller der umgerüsteten Leuchten und müssen somit keine CE-Konformitätsprüfung mehr vornehmen.
Wir stellen Ihnen unsere Checkliste sowie alle weiteren Informationen rund um das Thema in unserem kostenlosen Webinar vor.
Mehr von Voltimum auf Google sehen
Fügen Sie Voltimum als bevorzugte Quelle hinzu, und Google zeigt Ihnen unsere Artikel häufiger in Ihren News-Ergebnissen an.