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Grundlagenreihe Schutz gegen elektrischen Schlag: Teil 3 Fehlerschutz oder Schutz bei indirektem Berühren

Veröffentlicht: 14. September 2015 Kategorie: Fachartikel

Der Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag in NS-Anlagen muss nach den entsprechenden nationalen Normen, gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften usw. gewährleistet sein.

Fehlerschutz oder Schutz bei indirektem Berühren


Schutzmaßnahmen: 

  • automatische Abschaltung der Stromversorgung (beim ersten oder zweiten Fehler, je nach Art des Netzsystems), 
  • sonstige zusätzliche Maßnahmen (entsprechend den Umgebungsbedingungen)

Die Körper elektrischer Betriebsmittel sind von den aktiven Teilen der Anlagen durch eine „Basisisolierung” getrennt. Ein Fehler der Basisisolierung führt dazu, dass an den Körpern der elektrischen Betriebsmittel eine gefährliche Berührungsspannung anstehen kann.


Das Berühren eines normalerweise nichtstromführenden leitfähigen Teils einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels, an dem aufgrund eines Isolationsfehlers eine Berührungsspannung ansteht, bezeichnet man als indirektes Berühren.

Die verschiedenen Maßnahmen für den Schutz bei indirektem Berühren sind u.a.:

  • Automatische Abschaltung der Stromversorgung für die angeschlossenen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
  • Spezielle Anordnungen wie z.B.:

o Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse II oder mit gleichwertiger Isolierung,

o Schutz durch nichtleitende Räume,

o Schutz durch einen ungeerdeten örtlichen Potentialausgleich,

o Schutztrennung, Schutztrenntransformatoren.

 

[Lesen Sie den vollständigen Artikel im anhängenden PDF]

 

Stand: September 2015