Zunehmend an Bedeutung gewinnt die brandschutztechnische Forderung nach Begrenzung der Menge brennbarer Stoffe. Es soll also die im Brandfall frei werdende Verbrennungs-energie der zum Einsatz kommenden Kabel und Leitungen ermittelt werden. Die Brandlast wird vorzugsweise in kWh/m² (aber auch in MJ/m² ) angegeben. 1 MJ/m² entspricht 0.278 kWh/m² / 1 kWh/m² entspricht 3,6 MJ/m² Für alle relavanten Kabel und Leitungen ist die Verbrennungswärme dem Beiblatt 1 zu DIN VDE 0108 Teil 1 zu entnehmen.