Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Diese neu erschienene Norm enthält Anforderungen für den Schutz einer baulichen Anlage durch ein Blitzschutzsystem und gegen Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen in der nähe eines Blitzschutzsystems.
Diese Norm ist gültig für:
- die Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen für bauliche Anlagen ohne Einschränkung bezüglich ihrer Höhe;
- das Ergreifen von Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen.
Ein äußeres Blitzschutzsystem wird vorgesehen um
- einen Blitzeinschlag in die bauliche Anlage abzufangen (mit einer Fangeinrichtung);
- den Blitzstrom sicher in Richtung Erde abzuleiten (unter Verwendung einer Ableitungseinrichtung);
- den Blitzstrom in der Erde zu verteilen (unter Verwendung einer Erdungsanlage).
Hauptsächlich werden Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen vorgesehen um den gefährlichen Stromfluss durch Körper mit Hilfe von Isolierung freiliegender Teile und durch Erhöhung des spezifischen Widerstandes der oberen Bodenschichten zu verringern.
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