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§ 14a EnWG: So lassen sich die Anforderungen an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen normgerecht umsetzen

Veröffentlicht: 6. Juli 2026 Kategorie: News

Mit § 14a EnWG wird die Steuerbarkeit von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Pflicht. Für Elektrofachkräfte bedeutet das, neue Anforderungen an Planung und Installation – insbesondere rund um den Zählerplatz. Gefragt sind daher Lösungen, die den Installationsaufwand reduzieren und eine schnelle, normgerechte Umsetzung ermöglichen.

§ 14a EnWG: So lassen sich die Anforderungen an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen normgerecht umsetzen

§ 14a EnWG: Was jetzt gefordert ist

Seit dem 1. Januar 2024 ist die netzorientierte Steuerung für die unten genannten Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz verpflichtend.

Betroffen sind folgende Einrichtungen:

  • Wallboxen – private Ladepunkte für Elektromobile

  • Wärmepumpen – Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)

  • Klimaanlagen – Anlagen zur Raumkühlung

  • Energiespeicher – Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

Ziel ist es, die Netzstabilität zu sichern, indem der Netzbetreiber bei Bedarf die Leistung vorübergehend steuern kann – ohne die Anlagen komplett abzuschalten.

Für Sie als Elektrofachkraft bedeutet das:

  • Neue Verbrauchseinrichtungen müssen für den Netzbetreiber steuerbar ausgeführt werden.

  • Vorhandene Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 01.01.2024 installiert, aber nicht § 14a-konform sind, müssen steuerbar gemacht werden.

  • Die Umsetzung muss dokumentiert und mit dem Netzbetreiber abgestimmt sein.

 DEHN SteuVE: Die einfache Lösung für eine normgerechte Umsetzung

Für eine effiziente Umsetzung der Anforderungen aus § 14a EnWG braucht es durchdachte, standardisierte Lösungen. DEHN SteuVE ermöglicht eine einfache und normgerechte Integration in Neubau und Bestand.

Ihre Vorteile:

  • Passend für jede Einbausituation: direkt im Zählerschrank oder als externe Lösung zur Nachrüstung

  • Schnell installiert: durch vorkonfektionierte Lösungen

  • Normgerecht umgesetzt: erfüllt die technischen Anforderungen nach § 14a EnWG und der BDEW-Empfehlungen

  • Flexibel einsetzbar: kompatibel mit gängigen Verbrauchseinrichtungen

Neubau vs. Nachrüstung: Unsere Lösungen für jedes Szenario

 Im Neubau

Mit SteuVe Basic erhält man ein installationsoptimiertes Hutschienen-Komplettmodul, welches speziell für Zählerschränke nach TAB / VDE-AR-N konzipiert wurde. Das vorkonfektionierte Modul integriert alle notwendigen Kernkomponenten.

Damit ist diese Lösung sowohl für aktuelle analoge als auch zukünftige digitale Steuerkonzepte ausgelegt und bleibt technologieoffen für alle gängigen Verbrauchstypen.

DEHN SteuVE Basic Art.-Nr. 999011

Bild: DEHN SteuVE Basic (Art.-Nr. 999011)

Set für den Aufbau der digitalen und/oder analogen Schnittstelle zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG.

Für die Nachrüstung

Mit DEHNcube SteuVE erhalten Elektroinstallateure ein kompaktes, vorverdrahtetes System zur einfachen Nachrüstung der Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen

nach § 14a EnWG – ideal für bereits vorhandene Bestandsanlagen und enge Platzverhältnisse. Die Boxlösung ist für die Installation außerhalb des Zählerschranks vorgesehen. Das System wird in einem separaten plombierbaren Gehäuse in unmittelbarer Nähe zum Zählerschrank montiert. DEHNcube SteuVE Art.-Nr. 999010

Bild: DEHNcube SteuVE (Art.-Nr. 999010)

Teilmontiertes Set für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Fazit:

Egal, ob mit DEHN SteuVE Basic als Standardlösung für Neubauten im Zählerschrank oder mit DEHNcube SteuVE zur normenkonformen Nachrüstung im Bestand – DEHN bietet für jede § 14a-Situation die passende Lösung.

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