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E-Mobilität: Förderung nimmt Gebäudebestand in den Blick

Veröffentlicht: 31. März 2026 Kategorie: News

Ab dem 15. April können Förderanträge für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gestellt werden.

E-Mobilität: Förderung nimmt Gebäudebestand in den Blick

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Das Ministerium will so Anreize setzen, die rund neun Millionen Stellplätze außerhalb des Straßenverkehrs mit Ladepunkten zu versehen und nimmt damit gezielt den Gebäudebestand ins Visier.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, so etwa Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge können ab dem 15. April 2026 eingereicht werden. Betreut wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Für e-handwerkliche Betriebe stellt die Installation von LIS ein wichtiges Geschäftsfeld dar. So wurden durch diese im vergangenen Jahr allein 360.000 Ladepunkte errichtet.

Eckpunkte der Förderung im Überblick

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung.

  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen – Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer von Wohneigentum – werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Vergabe der Fördermittel für Gruppe 3 – Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand – erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,

  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder

  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Projektträger stellt hierfür ein digitales Antragsportal für den gesamten Prozess zur Verfügung, das neben der eigentlichen Antragstellung auch zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bereithält.

Zur Förderung findet am 14.04. um 09:30 Uhr ein Online-Seminar statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter https://events.teams.microsoft.com/event/e6a9bf6e-c43a-440b-9b55-0747ff01749c@cc0f4a00-1bec-4a3e-84ed-3e87b21af56a

Quelle: ZVEH