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Worauf es beim Steuerabzug von Handwerkerrechnungen bei Privathaushalten ankommt

Veröffentlicht: 16. Mai 2013 Kategorie: News

Seit einigen Jahren können private Haushalte im Jahr bis zu 6.000 EUR an Handwerkerrechnungen bei der Einkommensteuer absetzen, wovon dann 20% vom Finanzamt rückvergütet werden. Damit Ihre Privatkunden Ihre Rechnung bei der Steuererklärung absetzen können, sollten Sie Folgendes beachten:

Worauf es beim Steuerabzug von Handwerkerrechnungen bei Privathaushalten ankommt

Absetzbar sind nur die Montagekosten inklusive MWST (also  Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete), nicht aber die Materialkosten.  Weisen Sie daher diese Posten stets getrennt in der Rechnung aus.

Absetzbar sind  unter anderem  Reparatur und Wartung von Elektroinstallationen sowie Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen,  Modernisierung/Sanierung der Einbauküche, Wartung/Sanierung von Hausanschlüssen und Wartung/Sanierung der Blitzschutzanlage. Stellen Sie sicher, dass der Auftragszweck entsprechend ausgewiesen ist.

Die Zahlung muss dem FA per Bankbeleg nachgewiesen werden können, daher sind Barzahlungen nicht absetzbar.

Werden öffentliche Fördermittel  verwendet, erlischt die Abzugsfähigkeit für diesen Auftrag.