Seit einigen Jahren können private Haushalte im Jahr bis zu 6.000 EUR an Handwerkerrechnungen bei der Einkommensteuer absetzen, wovon dann 20% vom Finanzamt rückvergütet werden. Damit Ihre Privatkunden Ihre Rechnung bei der Steuererklärung absetzen können, sollten Sie Folgendes beachten:

Absetzbar sind nur die Montagekosten inklusive MWST (also Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete), nicht aber die Materialkosten. Weisen Sie daher diese Posten stets getrennt in der Rechnung aus.
Absetzbar sind unter anderem Reparatur und Wartung von Elektroinstallationen sowie Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, Modernisierung/Sanierung der Einbauküche, Wartung/Sanierung von Hausanschlüssen und Wartung/Sanierung der Blitzschutzanlage. Stellen Sie sicher, dass der Auftragszweck entsprechend ausgewiesen ist.
Die Zahlung muss dem FA per Bankbeleg nachgewiesen werden können, daher sind Barzahlungen nicht absetzbar.
Werden öffentliche Fördermittel verwendet, erlischt die Abzugsfähigkeit für diesen Auftrag.