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Was tun nach Blitzeinschlag in eine Brandmeldeanlage?

Veröffentlicht: 9. August 2011 Kategorie: News

Das neue ZVEI-Merkblatt 82004 ‚Verfahrensweise bei Blitz- und Überspannungsschäden an Brandmeldeanlagen (BMA)‘ gibt Empfehlungen für das Beheben von Überspannungsschäden in einer Brandmeldeanlage.

Nach einem Blitzeinschlag können diese Anlagen erhebliche sichtbare aber auch nicht sichtbare Schäden aufweisen. Betreiber erhalten durch das neue Merkblatt mehr Rechtssicherheit. So werden Baurechtsanforderungen und haftungsrechtliche Vorgaben bezüglich der Verkehrssicherungspflicht nach einem Blitzschaden durch die empfohlene Vorgehensweise erfüllt.

„Bisher wurde Errichtern, Instandhaltern und Betreibern ein einheitliches Vorgehen durch unterschiedliche Stellungnahmen und Meinungen aus Fachkreisen erschwert. Das neue Merkblatt schafft Klarheit“, sagt Dietmar Hog, Leiter des Ad hoc-Arbeitskreises Blitzschutz in der Arge Errichter und Planer des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Erarbeitet wurde das Merkblatt von Experten von Herstellern und Errichtern von Brandmeldeanlagen und Blitzschutzeinrichtungen. Es kann in gedruckter Form zum Preis von 7,65 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten bei der Geschäftsstelle der Arge Errichter und Planer unter www.zvei-errichter.de oder [email protected] bezogen werden.

Höhepunkt der Blitzsaison im Juli

Die Bedrohung elektrischer Anlagen und Systeme durch atmosphärische Entladungen ist in den Sommermonaten am größten mit einem Höhepunkt im Juli. Pro Jahr werden alleine in Deutschland rund zwei Millionen Blitzeinschläge gezählt Gemeldet werden über 400.000 dadurch entstehende Blitz-Überspannungsschäden. (Quellen: www.blids.de und www.gdv.de). Außer Blitzentladungen sind auch Schalthandlungen und elektrostatische Entladungen Ursachen für Überspannungen. Sie koppeln induktiv, kapazitiv oder galvanisch in die elektrischen Leitungen für Stromversorgung und Datenübertragungseinrichtungen ein.

Quelle: ZVEI