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Frage:
Mit welcher kleinsten Nennstromstärke der Überstrom-Schutzeinrichtung müssen Einfamilienhäuser im Hausanschlusskasten abgesichert sein?
Antwort:
Einfamilienhäuser müssen im Hausanschlusskasten mit 63 A abgesichert sein.
Quelle: Heinz O. Häberle - Einführung in die Elektroinstallation, Hüthig Verlag, 8. Aufl.