Ineffiziente Lichtquellen werden nach und nach vom Markt genommen. Bekanntestes Beispiel ist die Glühlame. Die EU macht mit der Verordnung 245/2009/EG Vorgaben zur Energieeffizienz im tertiären Sektor und Vorgaben zu Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen sowie den dazugehörigen Leuchten und Vorschalgeräten. Diese Produkte werden vor allem in Büros, Industrie und Straßenbeleuchtung eingesetzt.

Vorgesehen sind drei Hauptstufen und zwei Zwischenstufen. Die zweite Stufe startete am 13.04.2012.
Inhalt
Leitfaden der europäischen Beleuchtungsindustrie (CELMA & ELC) zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission, geändert durch die Verordnung Nr. 347/2010 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Beleuchtungsprodukten im tertiären Bereich Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission Anmerkung zur zweiten Ausgabe des CELMA/ELC-Leitfadens
Vorwort
Anforderungen
Anforderungen an Lampen
Anforderungen an Vorschaltgeräte
Anforderungen an Leuchten
Überblick: Informations- und Leistungsanforderungen / Produkte, die in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen
Überprüfung der Verordnung
Empfehlungen der europäischen Beleuchtungsindustrie
Anhang A: Einführung in die Verordnung
Anhang B: Anforderungen an Lampen
Anhang C: Anforderungen an Vorschaltgeräte
Anhang D: Anforderungen an Leuchten
Anhang E: Marktaufsicht
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