In der DIN VDE 1000/10 wird der Unternehmer eines Elektrobetriebes (oder auch Elektroabteilung) aufgefordert eine Verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen, immer dann, wenn er selbst nicht die Fach- und Aufsichtsführung übernehmen kann. Insbesondere in Industrieunternehmen, wo das Unternehmen von Betriebswirten geleitet wird, die selbst keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich besitzen, ist die Benennung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich. In dem Seminar werden Ihnen als Elektrofachkraft bzw. als Verantwortliche Elektrofachkraft der mögliche Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehenden Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen Ihrer Verpflichtungen in die betriebliche Praxis.
Kursinhalt
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), VDE 0105 Teil 100 und VDE 1000 Teil 10, BetrSichV
- Übertragung von Unternehmerpflichten
- Grundlagen der betrieblichen Organisation mit verantwortlicher Elektrofachkraft, Elektrofachkräften und Nicht-Fachkräften (Entwicklung einer Hierarchie, Abbildung im Organigramm)
- Anforderungsprofile und Auswahlkriterien für Laien, Elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Elektrofachkräfte
- Unterweisung und Ausbildung des oben genannten Mitarbeiterkreises
- Praktische Einarbeitung und Bestellung des oben genannten Mitarbeiterkreises
- Betriebsanweisungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Übertragung bzw. Anweisung v. gefährlichen Arbeiten, Arbeiten unter Spannung (AuS), Durchführung von Schalthandlungen
- Nachrüstpflichten gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) - Anhang I
- Prüfungen von el. Anlagen und Betriebsmitteln