Technikunterstütztes Leben – Ambient Assisted Living (AAL) – Mobilität im AAL-Umfeld
Diese VDE Anwendungsregel dient zur Anwendung und Unterstützung aller Beteiligten, die zur Mobilität des Menschen beitragen. Hierzu zählen Planer für die Stadt- und Gebäude-infrastruktur, Mobilitätsplaner auf Produktebenen der Entwicklung, Systemintegratoren und die Hersteller selbst.
Die Anwendungsregel beschreibt die Umsetzung und Sicherstellung der Mobilität unter Beachtung aktueller und zukünftiger gesellschafts- und sozialpolitischer Anforderungen. Vor allem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sei beispielhaft die grundsätzliche Ermöglichung der sozialen Teilhabe und die möglichst dauerhafte Sicherung eines selbstbestimmten Lebens benannt.
Mobilität ist in vieler Hinsicht ein wichtiges Thema. Es konkretisiert sich in einem besonderen Maß der Wunsch nach selbstständiger Lebensführung. Durch Mobilität ergibt sich eine soziale Teilhabe am Leben. Mobilität erfordert das Zusammenspiel von personeller Unterstützung, herkömmlichen Hilfsmitteln und AAL-Lösungen.
Diese VDE-Anwendungsregel definiert Mindestqualitätskriterien, mit der Zielsetzung einer selbstständigen Lebensführung der Mobilitätsnutzer auch im Fall persönlicher Einschränkungen (beispielsweise motorisch, sensorisch, kognitiv) durch eine verlässliche und unmittelbare Verfügbarkeit. Weiterführend werden Hinweise gegeben, nach welchen Aspekten mobilitätsbezogene AAL-Lösungen differenziert werden können.
Mobilität ist die Fähigkeit von Menschen, Ihren Standort zwischen verschiedenen Zuständen in ihrer natürlichen oder sozialen Umwelt zu verändern. Eine räumliche Ortsveränderung erfolgt momentan und ist eng mit dem Begriff des Verkehrs verknüpft. Die durch diese Anwendungsregel beschriebene Mobilität, erläutert die kurzfristige Beweglichkeit von Menschen oder Gütern.
Bei der Betrachtung der räumlichen Mobilität werden meist nur solche Verkehrsleistungen in die Betrachtung einbezogen, die im Zusammenhang mit einer Interaktion der Menschen in der Gesellschaft und im arbeitsteiligen wirtschaftlichen System, also mit Produktion, Handel und Konsum von Gütern und Dienstleistungen stehen.
Um einen Ortswechsel durchführen zu können, muss der Mobilitätsteilnehmer Kenntnisse über die Möglichkeit der Durchführung eines Ortswechsels haben. Hierzu zählen die Kenntnisse seiner eigenen Möglichkeiten (inneren Ressourcen, wie Fähigkeiten und Fertigkeiten) und der daraus resultierenden Mobilitätsangebote (äußere Ressourcen, wie Produkte und Dienste).
Erst durch diese Informationsbereitstellung wird der Teilnehmer seine potenzielle Mobilität kennen oder zumindest einschätzen. Die informatorische Komponente ist insofern als Voraussetzung für die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben einzuordnen.