Die Umverdrahtung bzw. Überbrückung des Vorschaltgeräts und der Anschluss einer LED-Lampe an 230 Volt stellt keine erhebliche Veränderung der Leuchte da, solange keine Risiken erhöht oder hinzukommen – und damit bleibt die CE-Kennzeichnung bestehen.

Damit werden Installateure nicht mehr zwangsläufig zum Hersteller der umgerüsteten Leuchten und müssen somit keine CE-Konformitätsprüfung mehr vornehmen.
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