Frage: Zählen Räume mit Etagenverteilungen auf den Etagen eines Bürogebäudes zu den elektrischen Betriebsräumen und in welchen Vorschriften ist dies nachzulesen?
Antwort:
Der Begriff "Elektrischer Betriebsraum" wird in mehreren VDE-Bestimmungen genannt. Ausschlaggebend ist sicherlich die Definition in der Verordnung über den Bau von elektrischen Betriebsräumen (EltBauVO - Elektrobauverordnung). Dort heißt es in § 3, dass Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV, ortsfeste Stromerzeugungsaggregate, Zentralbatterien sowie andere ortsfeste Batterieanlagen in Gebäuden grundsätzlich nur in besonderen Räumen (elektrischen Betriebsräumen) untergebracht seindürfen.
Wenn in den Räumen für die Etagenverteiler keine der obengenannten Anlagen und Einrichtungen montiert sind oder betrieben werden, gehören diese Räume nicht zu den elektrischen Betriebsräumen. Zu prüfen ist allerdings, ob es besondere Auflagen der Bauaufsichtsbehörden zur Ausführung dieser Räume, z. B. hinsichtlich des Brandschutzes gibt. Die Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten können Sie der DIN VDE 0100-731:1986-02 entnehmen.
Hinweis:
Die vorstehende Antwort stellt die Meinung des Bearbeiters zum geschilderten Einzelfall dar. Diese muss nicht in allen Fällen mit offiziellen Meinungen, beispielsweise aus dem ZVEH oder der DKE übereinstimmen. Es bleibt dem Fragesteller eigenverantwortlich überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen.
Werner Baade, bfe-Oldenburg