Veröffentlicht: 21. Mai 2012
Kategorie: News
Frage:
Gibt es eine Vorschrift für das Einhalten von Abständen zwischen Leitungen bei der Unterputzverlegung?
Diese Frage habe ich von einem Architekten gestellt bekommen. Er hat Bedenken, dass zu viele Leitungen (20) im Schlitz aneinander verlegt worden sind und deswegen der Putzer Probleme beim Auftragen des Putzes bzw., mit der Haftung des Putzes bekommt.
Gibt es eine Vorschrift für das Einhalten von Abständen zwischen Leitungen bei der Unterputzverlegung?
Diese Frage habe ich von einem Architekten gestellt bekommen. Er hat Bedenken, dass zu viele Leitungen (20) im Schlitz aneinander verlegt worden sind und deswegen der Putzer Probleme beim Auftragen des Putzes bzw., mit der Haftung des Putzes bekommt.
Antwort:
Die DIN 1053-1 Ausgabe 1996-11 enthält im Abschnitt 8.3 in der Tabelle 10 eine Liste, in der die maximal zulässigen Schlitzlängen, -breiten und -tiefen in tragenden Wänden angegeben werden. Da hierzu die Wandstärke bekannt sein muss, ist eine detaillierte Antwort nicht möglich. Bei einer 24er tragenden Wand darf beispielsweise der horizontale Schlitz maximal 15 mm betragen. Weitere Regelwerke sind mir nicht bekannt.
Sven Bonhagen, bfe-Oldenburg
Hinweis:
Die vorstehende Antwort stellt die Meinung des Bearbeiters zum geschilderten Einzelfall dar. Diese muss nicht in allen Fällen mit offiziellen Meinungen, beispielsweise aus dem ZVEH oder der DKE übereinstimmen. Es bleibt dem Fragesteller eigenverantwortlich überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen.
Anmerkung:
Die DIN 1053-1 wird aktuell durch die DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 ersetzt.
Die DIN 1053-1 Ausgabe 1996-11 enthält im Abschnitt 8.3 in der Tabelle 10 eine Liste, in der die maximal zulässigen Schlitzlängen, -breiten und -tiefen in tragenden Wänden angegeben werden. Da hierzu die Wandstärke bekannt sein muss, ist eine detaillierte Antwort nicht möglich. Bei einer 24er tragenden Wand darf beispielsweise der horizontale Schlitz maximal 15 mm betragen. Weitere Regelwerke sind mir nicht bekannt.
Sven Bonhagen, bfe-Oldenburg
Hinweis:
Die vorstehende Antwort stellt die Meinung des Bearbeiters zum geschilderten Einzelfall dar. Diese muss nicht in allen Fällen mit offiziellen Meinungen, beispielsweise aus dem ZVEH oder der DKE übereinstimmen. Es bleibt dem Fragesteller eigenverantwortlich überlassen, sich dieser Auffassung in der Praxis anzuschließen.
Anmerkung:
Die DIN 1053-1 wird aktuell durch die DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 ersetzt.