Ist bei Photovoltaikanlagen ab 10 kW Leistung ein äußerer Blitzschutz Vorschrift?
Eine grundsätzliche Verpflichtung für ein äußeres Blitzschutzsystem bei Photovoltaikanlagen einer bestimmten Leistung gibt es nicht. Das Blitzschlagrisiko wird durch eine nachträglich installierte PV-Anlage in der Regel nicht erhöht Die VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz" empfiehlt allerdings für PV-Anlagen ab 10 kWpeak ein Äußeres Blitzschutzsystem der Blitzschutzklasse III und ein darauf abgestimmtes Überspannungsschutzkonzept. Es könnte also sein, dass der Versicherer der Anlage auf eine Umsetzung dieser Richtlinie drängt.
Unabhängig davon sollte für jede Anlage eine Risikoabschätzung nach DIN VDE 0185-305-2 gemacht werden, um dann mit dem Betreiber die Realisierung eines Blitzschutzsystems abzustimmen. Bitte beachten Sie auch, dass durch baurechtliche Vorgaben der Bundesländer und bundesweit geltende Regelungen ein Äußeres Blitzschutzsystem erforderlich sein kann, unabhängig von einer eventuell vorhandenen oder zu installierenden PV-Anlage.
Dipl.-Ing. Axel Rüther. Phoenix Contact