Themenbereich Blitz- und Überspannungsschutz: Vermaschung von Erdungsanlagen

Veröffentlicht: 21. Mai 2012 Kategorie: News
Frage:
Müssen die Erdungsanlagen zweier Gebäude (Abstand ca. 150m) für einen ausreichenden Blitzschutz verbunden werden, wenn aus einem der Gebäude auch die Stromversorgung des anderen Gebäude kommt?

Antwort:
Je nach Art der beiden Gebäude und die damit verbundenen Nutzungsbedingungen kann eine geeignete Verbindung/Vermaschung der Erdungsanlagen erforderlich sein. Schaden wird sie auf keinen Fall. Eine möglichst maschenförmige Verbindung der Erdungsanlagen führt zu einer Abflachung der Spitze von Potentialtrichtern, beispielsweise aus Blitzeinschlägen in der näheren Umgebung.

Zu einer "Potentialgleichheit" kommt es durch die bloße Verbindung der Erdungsanlagen allerdings nicht. Schon die Eigeninduktivität der Verbindungsleitungen führt im Fall von Stoßstrombeaufschlagungen zu Potentialdifferenzen von mehreren 10.000 kV. Deshalb sind in beiden Gebäuden geeignete Schutzmaßnahmen für einen Blitz- und Überspannungsschutz fachgerecht zu planen und zu realisieren

Gerhard Wolff, Phoenix Contact