In einem staatlichen Gebäude sollen alle Verteilungen mit Überspannungsschutz nachgerüstet werden. Das Gebäude wird mit zwei unterschiedlichen Netzformen versorgt. Zum einen mit dem Netz des örtlichen Energieversorgers, zum anderen mit einem eigenen Notnetz, das vor Ort mittels eines Aggregates erzeugt wird. Somit befinden sich zwei getrennte Stromversorgungen in einem Gebäude, da das Notnetz mit einem gemeinsamen PEN-Leiter in die Verteilung eingeführt wird. Was ist beim Überspannungsschutz zu beachten?
Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Im beschriebenen Fall existieren für die beiden Netze separate Verteilungssysteme mit eigener Hauptverteilung und eigenen Unterverteilungen. Über den Hauptpotentialausgleich haben die Netze eine galvanische Verbindung. Somit ist für beide Systeme - entsprechend der Netzform - zwingend ein eigener Blitz- und Überspannungsschutz vorzusehen.
Dipl.-Ing. Axel Rüther, Phoenix Contact