Veröffentlicht: 28. Juni 2012
Kategorie: Fachartikel
Bei Tätigkeiten des Elektrohandwerkes auf Baustellen entstehen gesundheitsgefährdende Gesteinsstäube, wenn Stege für Elektroleitungen geschlitzt, Stemmarbeiten durchgeführt oder Schalter- und Verteilerdosen gesetzt werden.
Bei Tätigkeiten des Elektrohandwerkes auf Baustellen entstehen gesundheitsgefährdende Gesteinsstäube, wenn Stege für Elektroleitungen geschlitzt, Stemmarbeiten durchgeführt oder Schalter- und Verteilerdosen gesetzt werden. Die bei diesen Arbeiten freigesetzten Schwebstäube können eingeatmet werden und gelangen je nach Partikelgröße bis in die Lungenbläschen.
Die Staubbelastung auf Baustellen stellt somit eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Hierzu informiert die Broschüre „Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“, die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, den Berufsgenossenschaften BAU und ETEM sowie weiteren Institutionen und Verbänden herausgegeben wird.
Die Staubbelastung auf Baustellen stellt somit eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Hierzu informiert die Broschüre „Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“, die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, den Berufsgenossenschaften BAU und ETEM sowie weiteren Institutionen und Verbänden herausgegeben wird.