Wissen Sie wirklich, wie viel Strom Sie genau verbrauchen – und welcher Anteil davon an Drittverbraucher abgetreten wird?
Ab 1. Januar 2021 gilt: Wer weiterhin Vergünstigungen auf den Strompreis erhalten möchte, muss Strommengen eichrechtkonform abgrenzen. Gehen Sie kein Risiko ein, wenn es darum geht, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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