Ziel dieser Schutzmaßnahme nach DIN VDE 0100-420 ist es, Personen, Nutztiere und Sachen gegen die Folgen einer zu hohen Erwärmung elektrischer Betriebsmittel (Verbrennungen, Funktionsversagen) zu schützen.

In DIN VDE 01 00-420 wird dargelegt, wie eine elektrische Anlage erichtet werden muss, um die Möglichkeiten der Entzündung eines Brandes durch die Elektrizität zu begrenzen. Räume, in denen solche Risiken und Gefahren
verstärkt auftreten, werden als "Feuergefährdete Betriebsstätten bezeichnet" (Abs. 4.16 ) oder durch Festlegungen der Baubehörde (Bauschein) ergeben.
Für die Räume in denen durch
- die Art der gelagerten und/oder verarbeiteten Materialien (z. B. Tischlerei, Scheune),
- die Art der eingesetzten Baustoffe (Holnvände, Holzhäuser, Textilverkleidung o.ä.),
- den Wert dort vorhandener unersetzlicher Güter (Museen, Denkmale)
ein besonders großes Brandrisiko besteht, sind nach DIN VDE 0100-420 jeweils unterschiedliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es sollten in allen drei Fällen zunächst die schärferen Vorgaben zum Maßstab der Beurteilung gemacht werden.
Bei der Wiederholungsprüfung ist festzustellen (Bild 4.20):
- Durch Besichtigen gemeinsam mit dem Betreiber,
- -welche Räume als feuergefahrdete Betriebsstätten eingestuft wurden oder in Anbetracht der aktuellen Situation so eingestuft werden sollten und
- - welche Umgebungseinflüsse in thermischer Hinsicht zu berücksichtigen wären.
- Durch Besichtigen,
- -ob sich dem Brandschufl dienenden Teile und Maßnahmen in einem ordungsgemäßen Zustand befinden (Tabelle 4.4) und gegebenenfalls,
- -ob die an eine feuergefährdete Betriebsstätte - gestellten Anforderungen (Tabelle 8.2) erfüllt werden.
- Durch Besichtigen und Messen (Erproben), ob Möglichkeiten des Entstehens eines elektrisch gezündeten Brandes (grundsätzliche Mängel, Isolationsfehler, lose Kontakte oder andere Fehler) bestehen.
- Die Messwerte sind zu dokumentieren (Bild 8.1).

Überlegung zur Prüfung
- Es ist unbedingt zu kontrollieren, ob bisher nicht erkannte/nicht erfasste Gefährdungen bestehen. Ein sehr kritisches Besichtigen der Verhältnisse am Ort und damit das Erkennen von Brandgefahren ist eine wesentliche Aufgabe der Wiederholungsprüfung.
- Im Bereich von Haus und Wohnung befinden sich oftmals Raume, die den Charakter feuergefährdeter Betriebsstätten haben (Schuppen, Dachböden, Gartenhaus, Hobbyraum), aber üblichenveise nicht so eingestuft werden. Es liegt dann in der Verantwortung des Prüfers,
- den Auftraggeber auf diesen Zusammenhang aufmerksam zu machen und
- die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag mit Fehlerstromschutzeinrichtungen
- - auch unter dem Aspekt des Brandschutzes zu betrachten sowie
- - mit dem Ziel des Brandschutzes für weitere Raume (Schuppen usw.) zu nutzen.
Zu beachten ist, dass bei schlechter Warmeableitung bereits Fehlerströme
(Verlustleistungen an der Fehlerstelle) von weniger als 300 mA zur Entzündung führen könnte.
Das heißt, wenn die anderen geforderten Eigenschaften es zulassen, sollte in feuergefährdeten Betriebsstätten und in den unter 2. genannten Räumen grundsätzlich ein Fehlerschutzschalter mit dem Bemessungsdifferenzstrom IΔN = 300 mA engesetz werden.
3. Bei der Fehlersuche slnd folgende Möglichkeiten für das Enstehen von Bränden zu beachten:
- Betriebsmlttel ohne Grundplatte, die auf brennbaren Unterlagen (holz usw:) montiert wurden, so dass durch Schaltfunken/Lichtbogen eine Entztindung erfolgen kann;
- direkte Einwirkung erhitzter Telle auf brennbare Materialien, begünstigt durch schlechte Wärmeableltung, zu geringe Abstände, mangelhafte/falsche Schutzeinrichtung oder Überlastung;
- durch widerstandsbehaftete Isolatlonsfehler (Verlustwärme!) entstehende Entzündung und
- falsch ausgewählte/montierte, lose oder auf andere Welse defekte Klemmen (Abs. 9.18)
4. Die zusätzlichen Vorgaben für die elektrlsche Anlage und ihre mittel in den feuergefährdeten Räumen sind unter Beachtung auch der VdS-Richtlinien vielfältig und sehr umfangreich. Somit erfordert das Prüfen derartiger Anlagen entweder große Erfahrungen oder es muss dem Prüfer eine ausführliche Checkliste mit allen notwendigen Prüfschritten und den zu kontrollierenden Kennwerten zur Verfügung gestellt werden. Ein Beispiel elner solchen Checkliste ist als Tabelle 8.2 in diesem Buch enthalten. Sie muss gegebenenfalls um dle speziellen Belange des jeweiligen Objektes ergänzt werden.
5. Es ist unumgänglich, dass sich der Prüfer gründlich über die Vorgaben in der Norm DIN VDE 0100-420 informiert. Das betrifft z. B, die folgenden, bereits in der Ausgabe August 1977 enthaltenen Festlegungen für die elektrischen Anlagen in feuergefährdeten Betriebssatten:
- Schutzeinrichtungen zum Schutz bel indirektem Berühren sind am Anfang (Speisepunkt) der Anlage einzusetzen.
- Der Schutz bei indirektem Berühren im TT- und TN- System hat durch Fehlerstromschutzeinrichtungen mit dem Nennfehlerstrom IAN < 300mA zu erfolgen (Ausnahme: Stromkreise mit mineralisolierten Leitungen).
- Es sind Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Nennfehlentrom IΔN< 30mA einzusetzen, wenn widerstandsbehaftete Isolationsfehler einen Brand entzünden können, z.B. Flächenheizelemente in Räumen.
- Aktive Leiter/ Teile mit Kleinspannung (SELV, PELV) sind grundsätzlich abzudecken bzw. zu isolieren. Das Anpassen der bestehenden Anlagen an diese Vorgaben wurde seinerzeit und wird auch heute nicht durchgängig gefordet, sollte aber dem Betreiber immer empfohlen werden.
- Zu beachten sind weiterhin die Änderungen und Ergänzungen, die mit der Ausgabe Juli 2003 der VDE 0100-482 verbindlich wurde.
Hierzu gehören z.B.
- Der Einsatz von Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur, die eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen müssen,
- Forderung der Schutzart IP 4X für elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, die nicht durch Staub feuergefährdet sind,
- Einsatz von Hohlwand-Installationsmaterial mit der Kennzeichnung H
- Verbot der Verwendung bestimmter Raumheizgeräte.
Obwohl es für sie keine allgemeingültigen Anpassungsforderungen gibt, sollten auch sie als unverzichtbarer Stand der Sicherheitstechnik angesehen und dringend zur Anwendung empfohlen werden.
6. Versteckte Isolationsfehler sind kaum zu entdecken, wenn nicht eine mit Verschmutzung und/oder Nässe einhergehende Widerstandsverminderung entsteht. Das Messen des Isolationswiderstands ist hier die einzige, dem Brandschutz dienende Prüfmethode. Wird sie nur zum Bewerten der Isolation der aktiven Leiter gegeneinander genutzt, so wird eine Möglichkeit des vorbeugenden Brandschutzes verschenkt. Zumindest in Zweifelsfällen und beim Prüfen von alten Anlagen sollte auch diese Messung vorgenommen werden. Es liegt auch im Interesse des Brandschutzes, nicht das Einhalten der in den Normen vorgegebenen Grenzwerte des Isolationswiderstands, sondern die Abweichungen der Messwerte von den üblicherweise erreichten Widerstandswerten einer einwandfreien Anlage zum Gegenstand der Beurteilung zu machen (Abs. 4.5)
7. Ergänzend zu den Vorgaben der genannten Norm sollten folgende, dem Brandschutz dienende Maßnahmen beachtet und ihr Vorhandensein/Nichtvorhandensein auch bei der Beurteilung mit berücksichtigt werden.
- Anwendung der Schutzart IP 4X anstatt der zulässigen Schutzart IP 2X, auch in den nicht unmittelbar als staubgefährdet bezeichneten Räumen eines Betriebes.
- Vermehrtes Anwenden der kuzschlusssicheren Verlegung, um die Wahrscheinlichkeit von branderzeugenden Kurzschlüssen zu verringern.
8. Der Prüfer muss auch über Einzelheiten der thermischen Auswirkungen der Elektrizität (Alterung durch Wärem, Entstehung von Kriechstrecken usw.) informiert sein, um diese bei der Wiederholungsprüfung beachten zu können.


