Teil 1 der Grundlagenreihe- Schutz von Stromkreisen: Vorgehensweise und Definition
Für einen sicheren und zuverlässigen Anlagenbetrieb sind bezüglich des Schutzes bei Überstrom und Kurzschluss von Kabel/Leitungen und Schienenverteilern auf jeder Ebene einige Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen, z.B.:
- Die Anlage muss sowohl den Betriebsstrom im normalen Betrieb führen können als auch den Strom, der unter anormalen Betriebsbedingungen während der durch die Ansprechkennlinie der Schutzeinrichtung bestimmten Dauer fließen kann.
- In der Anlage dürfen keine Spannungsfälle auftreten, die zu einer Leistungsminderung der Verbraucher führen können, z.B.: während einer übermäßig langen Hochlaufzeit von Motoren usw.
Darüber hinaus müssen die Schutzeinrichtungen (Leistungsschalter, Leitungsschutzschalter oder Sicherungen):
- den Schutz bei Überstrom der Kabel/Leitungen/Schienenverteiler und der Sammelschienen für alle Stromwerte einschließlich der Kurzschlussströme gewährleisten,
- den Schutz von Personen bei direktem und indirektes Berühren gewährleisten.
Dies ist besonders in TN- und IT-Systemen erforderlich, da die Kurzschlussstromgröße hier durch die zu berücksichtigende Leitungslänge begrenzt wird, was bei nichtsachgerechter Beachtung zu einer verzögerten automatischen Abschaltung durch die Überstromschutzeinrichtung führen kann. Anlagen im TT-System müssen üblicherweise einspeiseseitig durch ein Fehlerstromschutzgerät mit einem Bemessungsdifferenzstrom, abhängig vom Wert des Anlagenerders, zusätzlich zur Überstromschutzeinrichtung geschützt werden.
Die Leiterquerschnitte werden mit Hilfe der in Abschnitt 2 in diesem Kapitel beschriebenen allgemeinen Methode festgelegt, wobei aus Gründen der mechanischen Festigkeit Mindestquerschnitte beachtet werden müssen. Einige Verbraucher (s. Kap. N) erfordern eine Überdimensionierung der sie versorgenden Leiterquerschnitte.
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Stand Juli 2015
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