Fortragsreihe zum Thema Rauchmelderpflicht
Zu Beginn der Vortragsreihe stellte Christian Rudolph die Ergebnisse der von der Hekatron Vertriebs GmbH im Jahr 2015 beauftragten FORSA-Studie vor. Befragt wurden für die Studie 1000 Personen pro Bundesland und zeigen interessante Ergebnisse. 89% der privaten Haushalte kommen in Baden-Württemberg der Rauchmelderpflicht nach. Seit 1.1.2015 gibt es hier eine gesetzlich verankerte Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. Die Ausstattungsquote ist in diesem Bundesland besonders hoch, dennoch bedeutet das Ergebnis auch, dass rund eine Million Menschen vor Brandgefahren im Haushalt nicht ausreichend geschützt sind.
Die Übergangsfristen in den Bundesländern
Für die Nachrüstung von Bestandsbauten gelten Übergangsfristen von mehreren Jahren. Die FORSA-Umfrage zeigt jedoch, dass die Umsetzung oft erst in den letzten Wochen der Frist erfolgt. Bis Jahresende 2016 müssen Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen Rauchmelder haben. Doch nur 31% der Mieter und 28% Eigentümer haben bisher Rauchmelder in privaten Haushalten installiert. Es ist zu erwarten, dass in NRW ähnlich wie in Niedersachsen Ende 2015 die Eigentümer erst kurz vor Weihnachten reagieren und der Rauchmelderpflicht nachkommen.
Rauchmelderpflicht und die Medien
Statistische Daten zu ermitteln ist gerade durch die Übergangsfristen sehr schwierig. Darauf weist auch Philip Kennedy von Ei electronics in seinem Vortrag hin. Doch wer sich die aktuellen Berichterstattungen anschaut, erkennt schnell, wie wichtig Rauchmelder in der Brandprävention sind. Das Forum Brandschutzprävention hat ebenfalls die Berichterstattungen über Google Analytics ausgewertet. Medienberichterstattungen zeigen, dass täglich im Schnitt zwei Menschen durch Rauchmelder gerettet werden. Wissenswertes zeigt Philip Kennedy auch in Bezug auf Großbritannien. Nur 20% der Brände lösen hier einen Notruf aus, die übrigen 80% werden durch Rauchmelder so frühzeitig erkannt, dass sie von den Bewohnern selbst gelöscht werden können.
Die richtige Funktionsprüfung
Die Rauchmelder können allerdings nur vor Brandrauch warnen, wenn sie einwandfrei funktionieren. Norbert Schaaf von Atral Secal legte in seinem Vortrag eindrucksvoll dar, dass eine Funktionsprüfung per Knopfdruck allein nicht ausreicht, um festzustellen, ob das Gerät auch ordnungsgemäß detektieren kann. Bilder von Meldern, die äußerlich unversehrt aussahen, zeigten von innen erhebliche Verschmutzung durch Staub und Insekten auf. Daher sein Appell, dass beim Betätigen der Prüfeinrichtung des Melders ein vollständiger Test aller relevanten Funktionseinheiten, wie Rauchanalytik, Spannungsversorgung, Signalgeber erfolgen sollte.
Rauchmelderpflicht und Datenschutz
Rechtsanwalt Norbert Küster erläutert in seinem Vortrag das Thema Datenschutz bei der Inspektion. Er fokussierte sich dabei auf Sichtprüfung und Ferninspektion. Sein Vortrag macht deutlich, dass bei einer Sichtprüfung Mitarbeiter des Vermieters oder Dienstleisters persönlichere Einblicke in die Wohnungsnutzung eines Mieters gewinnen können als bei einer Ferninspektion. Anders verhält es sich bei der Installation von Rauchmeldern mit Sensoren zum Messen von CO2 oder Luftfeuchtigkeit. Diese Daten können später als Zeitreihe ausgelesen werden. Derart ausgerüstete Melder dürfte zwar jeder privat für sich selbst kaufen und verwenden, aber kein Vermieter installieren, weil damit Rückschlüsse auf das Wohnverhalten des Mieters gezogen werden können.
Die Experten sind sich einig
Der intensive fachliche Austausch auf der Feuertrutz 2016 zeigt deutlich den Fortschritt und Handlungsbedarf in Bezug auf die Rauchmelderpflicht. Karl-Heinz Mast (Bosch Sicherheitssysteme GmbH), der seit 20 Jahren umfangreiche Erfahrungen in der Vertriebspraxis sammeln konnte, fasst das allgemeine Resümee vieler Referenten passend zusammen. Er zeigte wirksam auf, dass vor allem Elektrogeräte wie z.B. Trockner bei einem Defekt schnell zur Brandursache werden und forderte wie viele seiner Vorredner eine Vollausstattung auch für Räume wie Wohnzimmer, Büro und Waschkeller.