Nach den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist es für den/die Unternehmer/in verpflichtend, für sämtliche Tätigkeiten seiner Beschäftigten eine "Gefährdungsbeurteilung" nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen bzw. durch eine hierzu "befähigte Person" erstellen zu lassen. Dies betrifft auch die Arbeiten an elektrischen Anlagen bzw. den Umgang mit elektrischer Energie und die hierbei auftretenden Gefährdungen bzw. die hierfür notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden für das rechtsichere Dokumentieren, Planen, Umsetzen dieser Anforderungen die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisnah und effizient vermittelt.
Kursinhalte
- Rechtsgrundlagen
- Elektrische Gefahren und deren Bewertung bzw. Einstufung
- Ermitteln der notwendigen Risikofaktoren und deren Bewertung
- Erstellen einer Gefährdungsmatrix
- Dokumentation, Planung, und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefährdungskompensation
- Ermitteln von Prüfumfängen, Prüfabläufen und Prüffristen
- Selbstständige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsmatrixen an realen Praxisfällen im Seminar
- Planung und Umsetzung praxisgerechter Lösungen
- Erstellen einer rechtssicheren Dokumentation