Der ZVEI hat eine neue Interpretation der Rechtslage veröffentlicht, die beschreibt, dass die Umverdrahtung bzw. Überbrückung des Vorschaltgerätes und der Anschluss einer LED Lampe an 230V keine erhebliche Veränderung der Leuchte darstellt, solange keine Risiken hinzukommen oder erhöht werden.
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