Für die Planung des Raum- und Flächenbedarfs der Hausanschlüsse in Gebäuden gilt DIN 18012:2008-05. Die Norm enthält Festlegungen zu den baulichen Voraussetzungen für deren Einrichtung.

Wesentliche Anforderungen an die Hausanschlusseinrichtungen in Gebäuden
- Tiefe: Vor den montierten Anschluss- und Betriebseinrichtungen sollte eine Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,2 m vorhanden sein. Da für die zu montierende Einrichtung eine Tiefe von 0,3 m angenommen wird, sollte die Tiefe in Summe mindestens 1,5 m betragen. Des Weiteren gilt: Die Höhe der Anschlusseinrichtungen über dem Fußboden darf an der Oberkante 1,5 m nicht überschreiten, die Unterkante muss in einer Mindesthöhe von 0,3 m liegen. 0,3 m beträgt der seitliche Mindestabstand zu Wänden.
- Unterlage: Die Unterlage, auf der Hausanschlusskabel und Hausanschlusskasten montiert sein müssen darf nicht brennbar sein.
- Haupterdungsschiene für den Schutzpotentialausgleich und die Anschlussfahne des nach DIN 18014 errichteten Fundamenterders: Im Hausanschlussraum, an der Hausanschlusswand bzw. in der Hausanschlussschiene.
- Beleuchtung: Ausreichende Beleuchtung für Anschlussräume und Flächen
- Schutzkontaktdose: Zusätzlich erforderlich in Hausanschlussräumen und bei Hausanschlusswänden.
- Temperatur: Hausanschlussräume müssen rostfrei bleiben und dürfen eine maximale Raumtemperatur von 30 Grad nicht überschreiten.
- Abstimmung mit Ver- und Entsorgungsunternehmen: Zur Einführung der Anschlussleitungen in das Gebäude müssen Schutzrohre vorgesehen werden. Die genaue Anordnung ist vor dem Einbau mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen abzustimmen. Auch beim Errichten von Hausanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden, ist eine Abstimmung mit Netzbetreibern bzw. Ver- und Entsorgungsunternehmen notwendig.
- Montage: Die Montage erfolgt gewöhnlich an den Gebäudeaußenwänden oder in Hausanschlusssäulen, die an der Grundstückgrenze aufgestellt werden.
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