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Normgerechte Adern-Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen durch Farben

Veröffentlicht: 16. November 2015 Kategorie: Fachartikel

Welche Regeln bei der Kennzeichnung von Adern gemäß Norm DIN VDE 0293-208(VDE0293 Teil 308):29003-01 zu beachten sind.

Normgerechte Adern-Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen durch Farben

Die Norm ist anzuwenden auf die Farbkennzeichnung von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung sowie für flexible Leitungen.

  1. Bei mehradrigen Kabeln und Leitungen müssen die Adern durch die mit der Norm festgelegten Farben gekennzeichnet werden. Bei mehr als fünf Adern müssen die Adern durch Zahlen gekennzeichnet werden, gemäß Norm DIN VDE 0293-334.
  2. Es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnung. Zu den Ausnahmen gehören Adern von flexiblen Flachkabeln ohne Umhüllung, konzentrische Leiter oder Kabel und Leitungen, bei denen eine Kennzeichnung durch Farbe nicht möglich ist.
  3. Farbekennzeichnungen für Kabel und Leitungen für feste Verlegung und für flexible Leitungen sind jetzt identisch (im Gegensatz zu den Angaben in der teilweise ersetzen Norm DIN VDE 0293). Es gilt:
    • Anstatt der bei Kabel und Leitungen für feste Verlegung bisher vorhandenen Farben Blau und Schwarz, werden neben der eventuell vorhandenen Grün-Gelben Ader jetzt grundsätzlich als erste Adern die Farben Blau und Braun verwendet.
    • Für einadrige Kabel und Leitungen und für isolierte Leiter gilt folgende Farbkennzeichnung: Grün-Gelb für Schutzleiter, Blau für Neutralleiter und Braun, Schwarz und Grau bevorzugt für Außenleiter.

Für welche Kabel und Leitungen darf Norm DIN VDE 0293-208(VDE0293 Teil 308):29003-01 angewendet werden?

Anzuwenden auf

  • Kabel und Leitungen in elektrischen Anlagen
  • portable Betriebsmittel
  • in Verteilersystemen
  • zur Versorgung von fest angebrachten oder ortsveränderlichen elektrischen Verbrauchsmitteln

Nicht anzuwenden auf

  • Kabel und Leitungen und isolierte Leiter für die innere Verdrahtung von elektrischen Verbrauchsmitteln oder fabrikfertigen Kombinationen 
  • Kabel und Leitungen für Gleichstromanwendungen
  • mehradrige Kabel und Leitungen mit mehr als 5 Adern
  • umhüllte Freileitungen und isolierte Freileitungsteile
  • Stromkreise, die nicht zur Versorgung von Betriebsmitteln vorgesehen sind

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