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LIGHTCYCLE

Neues EU-Energielabel für Leuchtmittel: Was ändert sich?

Veröffentlicht: 6. August 2021 Kategorie: Fachartikel

Ab nächster Woche beginnt jetzt auch für Leuchtmittel die offizielle Umstellung auf das neue EU-Energielabel für Leuchtmittel im stationären sowie im Online-Handel. Betroffen sind alle Lichtquellen mit einem Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED. Mit dem Stichtag 1. September beginnt zudem die Ausphasung von Energiesparlampen und Halogenlampen. Verbraucher*innen können sich am neuen EU-Label besser orientieren und über einen QR-Code eindeutiger über das jeweilige Produkt informieren.

Neues EU-Energielabel für Leuchtmittel: Was ändert sich?
München, den 09. August 2021 Das alte Energielabel, das bei zahlreichen Produktgruppen mittlerweile die Effizienzklassen A+++ bis D anzeigt, ist insbesondere bei Haushaltsprodukten nicht mehr aussagekräftig: Die meisten Produkte befinden sich in den obersten Effizienzklassen und Verbraucher*innen können somit kaum mehr Effizienzunterschiede erkennen. Deshalb hat die EU beschlossen, zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückkehren und die Effizienzklassen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik anzupassen. Bei der Umstellung des Energielabels für Lichtquellen gilt eine Sonderregelung mit einem längeren Umstellungszeitraum, da bei Lichtquellen das Label in der Regel fest auf die Verpackung gedruckt ist.
 
Neues Label-Design für Effizienzklassen
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Plusklassen (A+++, A++, A+) entfallen. Darüber hinaus bleibt die Effizienzklasse A zunächst frei, so dass es zur Einführung des neuen Energielabels keine Produkte am Markt geben wird, die in der Effizienzklasse A zu finden sind. Bei Produkten, deren Energieeffizienz sich in Zukunft besonders stark verbessern dürfte, wird auch die Effizienzklasse B frei bleiben. Insgesamt werden alle Produkte einer neuen Effizienzklasse zugeordnet. Wie die bisherigen Energielabel werden auch die neuen Energielabel nicht nur den Energieverbrauch angeben, sondern auch weitere Informationen enthalten, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung erleichtern sollen.
 
Ausphasung für Energiesparlampen und Halogenlampen
Ab dem 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (z. B. mit Sockel E14 oder E27), sogenannte Energiesparlampen, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W) und Niedervolt- Halogenlampen (z. B. mit Sockel GU4, GU 5.3). Zwei Jahre später zum 1. September 2023 entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen (z. B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen (z. B. mit Sockel G9, G4 und GY6,35).
 
Detaillierte Informationen zu den neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen sind den mitgesendeten Dateien zu entnehmen und unter www.lightcycle.de/vertreiber/neue-energieeffizienzanforderungen einzusehen.
 
QR-Code für schnelle Auskünfte
Eine Neuheit auf dem Label ist der QR-Code. Verbraucher*innen können damit online zu weiteren Informationen in einer europäischen Produktdatenbank EPREL (European Product Database for Energy Labelling) gelangen. Diese Daten geben Hersteller derzeit in die neue EU-Produktdatenbank ein, die für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar sein soll. Zudem können von privatwirtschaftlichen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen Apps mit weiteren Hilfen für Kaufentscheidungen entwickelt werden. Diese Anbieter können den QR-Code nutzen und in die eigene App integrieren.
 
Entsorgung von ausgedienten Leuchtmitteln
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Der Entsorgungspflichtige (z. B. der vom Letztbesitzer zur Entsorgung beauftragte E-Handwerker) hat die Altgeräte oder deren Bauteile wiederzuverwenden oder nach §11 zu behandeln und nach §12 zu entsorgen sowie die Kosten der Entsorgung zu tragen.
Lightcycle, Deutschlands führendem Rücknahmesystem für Beleuchtung und ElektroG-Services ist für den Entsorgungspflichtigen Partner für die gesetzeskonforme Abwicklung der Entsorgung und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang.