Alle Fakten auf einen Blick!

Kaum ein Thema wird innerhalb der Elektro-Branche derzeit so hitzig diskutiert, wie der Einsatz von Brandschutzschaltern (Kurz: AFDD). So lief am 18. Dezember 2017 die Übergangsphase der DIN VDE 0100-420 aus. Voltimum, die größte Gemeinschaft der Elektro-Industrie, verrät Ihnen, welche Gebäude nun mit einem Brandschutzschalter ausgestattet werden sollten und was Sie beim Einbau dieser Schutzeinrichtung beachten müssen.
Der Brandschutzschalter
Brandschutzschalter ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen, bei der es sich im engeren Sinne um einen Schutzschalter gegen Kontaktfehler in der Niederspannungsinstallation handelt. Mittels einer elektronischen Schaltung (Mikrocontroller) bewertet die Schutzeinrichtung auftretende Störsignale im Stromkreis und schaltet diesen, sofern ein Kontaktfehler vorliegt, ab. So können Überhitzungen verhindert und seriellen und parallelen Lichtbögen als Brandursache entgegengewirkt werden.
Allerdings ist der Einbau des Schalters, wie alle anderen Normen auch, eine private technische Regelung und grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend. Alle weiteren Informationen zur rechtlichen Wirkung von Normen finden Sie hier: ZUM NORMEN-FACHARTIKEL.
Da der Brandschutzschalter allerdings mit vergleichsweise geringem Aufwand eine große Sicherheitslücke schließt, spricht sich unter anderem der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) für die Installation eines Brandschutzschalters und eine flächendeckende Verbreitung der Schutzeinrichtung aus.
Diese Gebäude müssen mit einem Brandschutzschalter ausgestattet werden
Der Einbau eines Brandschutzschalters ist im Kontext von Neubauten und im Falle von Änderungen bestehender Anlagen vorgeschrieben. Die DIN VDE 0100-420 sieht zudem die Installation von Brandschutzschaltern in folgenden Einsatzbereichen vor:
- Schlaf- und Aufenthaltsräume in Heimen, Tageseinrichtungen für Kinder und alte Menschen und in barrierefreien Wohnungen
- Bahnhöfe und Flughäfen
- Räume, in denen unersetzbare Güter gelagert werden (z.B. Museen, Lagerhallen)
- Räume mit Feuerrisiko durch gelagerte oder verarbeitende Materialien (z.B. Tischlerei)
- Gebäude mit brennbaren Baustoffen
Zudem wird der Einbau für Endstromkreise, deren Steckdosen Geräte mit hoher Anschlussleitung versorgen, empfohlen. Darunter fallen zum Beispiel Geschirrspüler oder Waschmaschinen. Die Auswirkungen eines freiwilligen Einbaus auf die Versicherungsprämie sind derzeit noch unklar. Allerdings wirkte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Normengremium mit, was für eine zukünftige Honorierung einer freiwilligen Installation spricht.
Was muss beim Einbau beachtet werden?
Gemäß DIN VDE 0100-420 werden FI/LS oder „nur“ LS-Schalter durch den Brandschutzschalter ergänzt beziehungsweise erweitert. Dies sorgt im Kontext von Neubauten für einen größeren Platzbedarfs der Schutzeinrichtungen innerhalb des Unterverteilers. Deshalb müssen Verteiler häufig im Laufe eines Umbau- oder Änderungsprojektes ausgetauscht oder nach Möglichkeit erweitert werden.
Da AFDDs selbstständig zyklische Tests durchführen, ist eine aktive Prüfung der Funktionsfähigkeit durch eine Elektro-Fachkraft nicht erforderlich.
Brandschutzschalter gibt es bislang nicht in einer 3-poligen Ausführung. Dies führt dazu, dass jeder Endstromkreis mit einem Brandschutzschalter einzeln abgesichert werden muss, um eine größtmögliche Sicherheit der Anlagen sicherzustellen.
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