Es gibt eine neue Änderung bei der LKW-Maut. Bereits am 1. Juli wurde die das Netz der mautpflichtigen Straßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen erweitert. Seit 1. Oktober sind nun auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7.5 Tonnen in der Pflicht.

Doch was bedeutet das für Sie als Handwerksbetrieb?
Von der Ausdehnung der LKW-Maut sind nun auch Fahrzeuge zwichen 7.5 und 12 Tonnen betroffen – und somit auch vermehrt Handwerksbetriebe. Nicht zu verwechseln ist die Ausweitung der Mautpflicht mit der Handwerkerregelung; diese kann nur im Bereich unter 7,5 Tonnen genutzt werden.
Überprüfen Sie, ob ihr Betrieb von der LKW-Maut betroffen ist:
Nutzen Sie mautpflichtige Straßen?
Bitte beachten Sie: Seit Juli 2015 ist das Mautstreckennetz um weitere 1.100 Kilometer Bundesstraße gewachsen. Einige neue Mautstrecken befinden sich isoliert vom bisherigen Netz und sind noch nicht hinreichend mit entsprechenden Beschilderungen versehen.
Fallen Ihre betrieblichen Fahrzeuge (ggf. inkl. Anhänger) in die Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen?
Handwerksbetriebe können deshalb durch die gelegentliche Nutzung von Anhängern in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut kommen. Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkopplung hat jedoch keine Folgen. Es kommt auf die konkrete Nutzung eines Anhängers auf einer mautpflichtigen Strecke an.
Fallen die betrieblichen Fahrzeuge nach ihrer Zweckbestimmung bzw. konkreten Nutzung in die Mautpflicht?
Typische Handwerksfahrzeuge, die Materialien, Werkzeuge oder eigene Produkte trans-portieren, fallen demnach bei Nutzung mautpflichtiger Straßen regelmäßig in den Gel-tungsbereich der Fernstraßenmaut - unabhängig davon, ob der Gütertransport als Werk-verkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr gilt.
Sollten Fahrzeuge Ihres Handwerkbetriebs regelmäßig in die Mautpflicht fallen, so sollten Sie den Einbau einer On Board Unit veranlassen. Diese kann auch von der Firma Toll Collect kostenfrei zur Miete gestellt werden. Einbaukosten und Ausfallkosten für Fahrzeug und Beschäftigte müssen vom betroffenen Unternehmen getragen werden.
Achtung: Bei Verstößen gegen die Mautpflicht gibt es eine Nacherhebung der Maut sowie Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer!