Die VDE-Normungsorganisation DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE hat eine neue VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-E 2888-1 "Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln in Kabelanlagen - Grundsätze") veröffentlicht, die das grundsätzliche Vorgehen zur Reparatur von beschädigten Glasfaserkabeln beschreibt.
Beschädigte Kabellängen sollten laut VDE-Anwendungsregel zwischen bestehenden Muffen (Steckverbindungen und/oder Faserspleißen) vollständig ersetzt werden, um deren ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Es dürfen dann keine zusätzlichen Muffen eingefügt werden, da diese die Übertragungseigenschaften des Kabels beeinträchtigen. Bei einer nachweislich oberflächlichen punktuellen Beschädigung des Kabelmantels, durch die keine Feuchtigkeit eindringen kann, ist ein vollständiges Ersetzen nicht notwendig. Investitionen in Glasfaserkabel sollten immer unter Berücksichtigung möglicher künftiger Anwendungen erfolgen, die teilweise hohe Bandbreiten erfordern.
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