Neue VDE-Anwendungsregel zur Reparatur von Schäden an Glasfaserkabeln

Veröffentlicht: 11. September 2012 Kategorie: News

Die VDE-Normungsorganisation DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE hat eine neue VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-E 2888-1 "Leitfaden für die Instandsetzung von beschädigten Lichtwellenleiterkabeln in Kabelanlagen - Grundsätze") veröffentlicht, die das grundsätzliche Vorgehen zur Reparatur von beschädigten Glasfaserkabeln beschreibt.

Neue VDE-Anwendungsregel zur Reparatur von Schäden an Glasfaserkabeln
Kabelnetzbetreiber und Installationsunternehmen können auf Basis der dargestellten Grundsätze den Umfang und die Auswirkungen von Schäden an Glasfaserkabeln ermitteln sowie geeignete Instandsetzungsmaßnahmen durchführen. Eine Beschädigung von Glasfaserkabeln, wie etwa die Durchtrennung eines Kabels, dessen Dehnung oder andere Verformungen wie Knicken und Quetschen, kann beispielsweise durch einen Bagger bei Tiefbauarbeiten erfolgen. Beschädigungen können zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Übertragungseigenschaften führen und die Lebensdauer eines Kabels reduzieren. Der Erhalt der ursprünglichen Übertragungseigenschaften ist notwendig, um den langfristigen und zukunftssicheren Betrieb der Kabelanlage sicherzustellen.

Beschädigte Kabellängen sollten laut VDE-Anwendungsregel zwischen bestehenden Muffen (Steckverbindungen und/oder Faserspleißen) vollständig ersetzt werden, um deren ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Es dürfen dann keine zusätzlichen Muffen eingefügt werden, da diese die Übertragungseigenschaften des Kabels beeinträchtigen. Bei einer nachweislich oberflächlichen punktuellen Beschädigung des Kabelmantels, durch die keine Feuchtigkeit eindringen kann, ist ein vollständiges Ersetzen nicht notwendig. Investitionen in Glasfaserkabel sollten immer unter Berücksichtigung möglicher künftiger Anwendungen erfolgen, die teilweise hohe Bandbreiten erfordern.