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DEHN

Neue Regeln für den Überspannungsschutz – Neuerrichtung von PV-Anlagen

Veröffentlicht: 21. Januar 2021 Kategorie: News

Errichten Sie eine neue PV-Anlage auf einem Bestandsgebäude stellt sich häufig die Frage, ob ein Überspannungsschutz hierfür überhaupt notwendig ist. Grundsätzlich gilt für die Errichtung von PV-Anlagen die DIN VDE 0100-712. Diese verweist für die AC-Seite auf die DIN-VDE 0100-443 – und auf der DC-Seite, also der Gleichspannungsseite, auf die DIN-VDE 0185-305-3, Beiblatt 5.

Neue Regeln für den Überspannungsschutz – Neuerrichtung von PV-Anlagen

Was heißt das für neu errichtete PV-Anlagen?

  1. Schutz des PV-Stromversorgungssystems auf der AC-Seite:

Schließen Sie eine neue PV-Anlage nachträglich an eine bestehende elektrische Anlage an, erfolgt dies über einen neuen Stromkreis, welcher nach aktuell gültigen Normen zu errichten ist.

Damit ergibt sich für Sie die Notwendigkeit des Überspannungsschutzes (mind. Typ 2) auf der AC-Seite nach DIN VDE 0100-443: Der Einbau von Überspannungsschutzeinrichtungen ist immer dann gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen haben könnten auf (Neu seit 2016):

  • Ansammlungen von Personen z. B. in großen (Wohn) Gebäuden, Büros, Schulen
  • Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden

Der Anschluss einer nachträglich installierten PV-Anlage erfordert eine Anpassung des Zählerplatzes nach aktuell gültiger TAB, bzw. nach VDE-AR-N 4100. Die Forderung nach einem Überspannungsschutz auf der AC-Seite entsprechend DIN VDE 0100-443 wird durch die Installation eines SPDs im netzseitigen Anschlussraum (NAR) des Zählerschrankes umgesetzt.

 Das neue DEHNshield ZP SG stellt dabei zusätzlich die Spannungsversorgung des für den Betrieb einer PV-Anlage notwendigen intelligenten Messsystems zur Verfügung. Ein solches Messsystem ist üblicherweise für Anlagen mit einer Leistung > 7kWp notwendig, allerdings kann der Netzbetreiber auch bei kleineren Anlagen einen entsprechenden Einbau fordern.

  1. Schutz des Wechselrichters auf der DC-Seite:

Auch auf der DC- Seite sind Überspannungs-Ableiter erforderlich. Durch den Verweis der DIN VDE 0100-712 auf die DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 ist hier ein zusätzlicher Einbau zum besonderen Schutz des Wechselrichters notwendig.

Dies gilt für alle PV-Anlagen, die seit dem 09.04.2019 nach DIN VDE 0100-712:2016-10 geplant und errichtet wurden.

Welche Überspannungsschutzgeräte wie eingesetzt und installiert werden, regelt die DIN-VDE0100-534.

Und bei Signal- und Kommunikationskreisen?

Sind im betreffenden PV-Stromversorgungssystem Signal- und Kommunikationskreise vorhanden, sollten Sie diese nach DIN-VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 ebenfalls mit Überspannungsschutzeinrichtungen versehen.

Eine Auswahlhilfe für Gebäude ohne äußeres Blitzschutzsystem finden Sie hier.

 


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