Neue Honorarordnung für Elektroplaner

Veröffentlicht: 5. Juli 2013 Kategorie: News

Der Bundesrat hat der 7. Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Damit kann sie durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kurzfristig in Kraft treten.

Neue Honorarordnung für Elektroplaner

Der ZVEI-Fachkreis Elektroplaner wird deshalb auf seiner nächsten Sitzung am 19. September 2013 die Neuerungen und Änderungen der HOAI sowie ihre Umsetzung in den Mittelpunkt stellen. Das teilte Hans-Jürgen Schneider, Vorsitzender des Arbeitskreises Elektroplaner in der ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer mit. Zur Fachkreissitzung in Frankfurt am Main sind alle interessierten Elektrofachplaner und Sachverständigen eingeladen.

„Der Fachkreis Elektroplaner will über die Umsetzung der neuen HOAI in die Praxis informieren und möglichst viele Erfahrungsträger daran beteiligen“, begründet Schneider die öffentliche Sitzung. „Die HOAI wurde sinnvoll überarbeitet und sorgt für einen Interessensausgleich zwischen Planern und Bauherren. Sie bringt aber auch Änderungen, die sich erst in der Praxis bewähren müssen“, so Schneider weiter.

Die neue HOAI enthält insbesondere im Bereich Technische Gebäudeausrüstung deutlich gestiegene Tafelwerte, die Grundlage für die Honorarberechnung sind. Die Leistungsbilder wurden umfassend modernisiert und an neue Anforderungen im Bau- und Umweltrecht angepasst. Für die Praxis ebenso bedeutsam sind Änderungen der Kostenermittlungstiefe sowie bei der Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz. Die Vorschläge für die HOAI 2013 wurden auf Basis zweier Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Berufsständen und den Auftraggebern erarbeitet.