Veröffentlicht: 5. April 2007
Kategorie: News
BGR 131-1:2006-10
Die neu herausgegebene berufsgenossenschaftliche Regel ersetzt in Verbindung mit BGR 131-2:2006-10 die BGR 131 von 2001. Sie richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, d. h. an den Betreiber von Arbeitstätten.
In anschaulicher Frageform werden die Bedeutung und die Grundlagen einer guten Beleuchtung sowie die Kernpunkte der Planung und des Betriebs von Beleuchtungsanlagen herausgestellt.
Die BG-Regel findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitstätten in Räumen, im Freien und auf Baustellen.
Eine gute Beleuchtung trägt zur Gesundheit, zum Leistungsvermögen und zur Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bei und hilft Fehler und Unfälle zu vermeiden. Von einer guten Beleuchtung kann immer dann ausgegangen werden, wenn die lichttechnischen Gütemerkmale erfüllt sind.
Dieses sind unter anderem:
In anschaulicher Frageform werden die Bedeutung und die Grundlagen einer guten Beleuchtung sowie die Kernpunkte der Planung und des Betriebs von Beleuchtungsanlagen herausgestellt.
Die BG-Regel findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitstätten in Räumen, im Freien und auf Baustellen.
Eine gute Beleuchtung trägt zur Gesundheit, zum Leistungsvermögen und zur Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bei und hilft Fehler und Unfälle zu vermeiden. Von einer guten Beleuchtung kann immer dann ausgegangen werden, wenn die lichttechnischen Gütemerkmale erfüllt sind.
Dieses sind unter anderem:
- ausreichendes Beleuchtungsniveau,
- ausreichende Tageslichtanteile,
- gute Leuchtdichteverteilung,
- Begrenzung der Blendung und Vermeidung störender Reflexionen,
- abgestimmte Lichtrichtung, Schattigkeit und Wiedergabe von Körpern,
- angenehme Lichtfarbe und Farbwiedergabe sowie
- Flimmerfreiheit.