Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen | Mindestumfang der unterschiedlichen Prüfabläufe

Die Verordnung VDE 0100-600 regelt in der Elektrotechnik die Erstprüfung elektrischer Anlagen anhand deren Besichtigung und Messung im Rahmen unterschiedlicher Prüfabläufe. Nach dem §5 Absatz 1 DGUV 3 / BGV A3 müssen Prüffristen so gesetzt werden, dass wahrscheinliche Mängel rechtzeitig erkennbar sind. Wie die Richtwerte aussehen, kann der Betriebssicherheitsverordnung unter §3 Gefährdungsbeurteilung entnommen werden.
Prüffristen und Prüfungsarten in Abhängigkeit vom Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Bei ortsfesten Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen beläuft sich die Prüffrist auf 4 Jahre. Die Anlagen müssen von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art
Bei diesen Anlagen und Betriebsmitteln liegt die Prüffrist bei 1 Jahr. Die zuständige Elektrofachkraft muss die Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen.
Schutzmaßnahmen mit Stromschutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Die Elektrofachkraft bzw. elektrotechnisch erfahrene Personen mit passenden Mess-und Prüfgeräten muss die Schutzmaßnahmen einmal Monat auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzanlagen in stationären Anlagen
Der Benutzer muss hierbei alle 6 Monate stationäre Anlagen auf ihre einwandfreie Funktion durch Aktivierung der Prüfeinrichtung überprüfen.
Nichtstationäre Anlagen
Der Benutzer muss nichtstationären Anlagen täglich auf deren einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung checken.
Wichtige Infos zu Prüffristen
Die Prüfungen dürfen nur von erfahrenen Elektrofachkräften mit entsprechenden Fachkentnissen durchgeführt werden.
Alle Messgeräte und Überwachungsgeräte müssen der Norm VDE 0413 entsprechen.
Zu jeder Prüfung muss ein Protokoll mit allen Details erstellt werden
Vor Aktivierung einer Anlage ist ein fachgerechter Check erforderlich.
Nach jeder sich wiederholenden Prüfung ist ebenfalls die Erstellung eines Protokolls zwingend erforderlich. Im Protokoll müssen die Ergebnisse der Besichtigung plus Messungen, Angaben über Änderungen, Abweichungen und Erweiterungen eingetragen sein.
Elektrische Anlagen müssen nach erfolgter Erstprüfung regelmäßig auf ihre Funktion hin überprüft werden.
Zusammenfassung der Inhalte einer Prüfung
Beim Prüfvorgang müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen gecheckt werden kann, ob die Anlage in ihrer Funktion den aktuell gültigen Normen entspricht.
Besichtigung der Anlage vor Ort
Testphase
Mess- und Prüfvorgänge
Eine Besichtigung besteht aus folgenden Punkten
- Auswahl der Betriebsmittel bezüglich ihrer Schadensfreiheit
- Schutzmaßnahmen gegen lebensgefährliche Stromschläge
- Sicherheitseinrichtungen wie Feuerschutzwände
- Kabel/Leitungsauswahl bzgl. ihrer Leistungsaufnahme bzw. Spannung
- Einstellung einer Schutzeinrichtung
- Check, ob Trenn- und Schaltgeräte korrekt angeordnet sind
- visueller Check wärmeerzeugender Betriebsmittel
- Leitungsverlegung
- Check der Kleinspannung mit Schutzisolierung
- Check des Hauptpotentialausgleiches
- Markierung aller Stromkreise, Schalter, Sicherungen, Schutzleiter etc.
- Dursicht auf Vorliegen wichtiger Schaltungsunterlagen
- Jede visuelle Sichtung muss nach DIN VDE 0100 Teil 600 durchgeführt werden, bevor eine abgeschaltete Anlage erprobt und gemessen wird
Erprobung besteht aus folgenden Punkten
- Funktionstest elektrischer Installationen
- Funktionstest der Instabus-Anlage EIB
- Erprobungen und Messungen müssen nach DIN VDE 0100 Teil 600 stets zusammen erfolgen
Prüfaspekte einer Messung
- Prüfung, ob der Schutzleiter und Verbindungen des Hauptpotentialausgleichs durchgängig ist
- Widerstandsmessung isolierender Fußböden und Wände
- Spannungsmessung
- Ermittlung der Schleifenimpedenz und Netzimpedenz
- Drehfeldrichtung-Bestimmung
- Erdungswiderstand bzw. Erdübergangswiderstand wird gemessen
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