LIGHTCYCLE

„Ist kein Akt, ist Gesetz“ – 20 Jahre ElektroG

Veröffentlicht: 23. Februar 2026 Kategorie: News

Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird 20 Jahre alt. Zum Jubiläum rückt Lightcycle gemeinsam mit Rapper und Schauspieler Eko Fresh die Bedeutung des Gesetzes in den Fokus – mit einem neuen Danke-ElektroG-Kurzvideo im Rahmen der bundesweiten Initiative „Sei helle, bring sie zur Sammelstelle“.

„Ist kein Akt, ist Gesetz“ – 20 Jahre ElektroG

Mit Inkrafttreten des ElektroG wurden Hersteller verpflichtet, ihre Produkte zurückzunehmen und fachgerecht zu verwerten. Ziel: Wertstoffe im Kreislauf halten und Schadstoffe aus der Umwelt fernhalten. Allein durch korrekt entsorgte Altlampen konnten in 20 Jahren rund 150.000 Tonnen recycelt und wertvolle Ressourcen geschont werden.

Zum 1. Januar 2026 trat die 4. Novelle des ElektroG in Kraft.

Zentrale Neuerungen sind:

  • das verpflichtende „Thekenmodell“ an Wertstoffhöfen für batteriehaltige Altgeräte zur Verringerung von Brandrisiken

  • erweiterte Kennzeichnungs- und Informationspflichten im stationären und Online-Handel

Die punktuellen Anpassungen zeigen: Der gesetzliche Rahmen wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Wie relevant das ist, zeigt der Beleuchtungsbereich: Bis zu 90 Prozent der Materialien moderner Lampen sind recycelbar – vorausgesetzt, sie werden getrennt gesammelt.

Initiative „Sei helle, bring sie zur Sammelstelle“

Lightcycle setzt seine bundesweite Aufklärungskampagne mit Eko Fresh fort. Bereits im vergangenen Jahr erschien ein gemeinsames Rapvideo zum Ressourcenschutz. Die Kernbotschaft: Lampen sind Elektrogeräte – und gehören nicht in den Hausmüll.

Zum ElektroG-Jubiläum folgt nun ein weiteres Kurzvideo direkt an der Sammelbox. Darin betont Eko Fresh die Bedeutung des Gesetzes:

„Seit 20 Jahren gibt’s das ElektroG – klingt trocken, hat aber Power. Es sorgt dafür, dass alte Elektrogeräte und Lampen richtig entsorgt werden. Weniger Elektroschrott, mehr Recycling, weniger Schadstoffe. Bei Lampen können bis zu 90 Prozent wiederverwertet werden. Also: ElektroG regelt – und wir bringen die Sachen zur Sammelstelle. Ist kein Akt – ist Gesetz!“

Die Botschaft: Gesetzlicher Rahmen und praktische Umsetzung gehören zusammen. Ohne klare Vorgaben und aktive Rückgabe keine funktionierende Kreislaufwirtschaft.

Mehr Informationen