Der Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag in NS-Anlagen muss nach den entsprechenden nationalen Normen, gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften usw. gewährleistet sein.
Schutz sowohl gegen direktes als auch bei indirektem Berühren (ohne automatische Abschaltung der Stromversorgung) Schutz durch SELV oder PELV
Schutz durch Kleinspannung (SELV)
Der Schutz durch SELV wird an Einsatzorten mit hohem Risiko eingesetzt: Schwimmbäder, für Ausleuchtlampen und andere tragbare Geräte zur Benutzung im Freien usw. |
SELV wird eingesetzt, wenn der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eine Gefahr darstellt (z.B. im Becken von Schwimmbädern). Diese Maßnahme besteht in der Versorgung mit sicherer Begrenzung der Spannung auf niedere Werte (maximal AC 50 V bzw. DC 120 V, im Wasser nur AC 12 V oder DC 25 V) durch Verwendung eines Sicherheitstransformators nach IEC 61558-2-6 (VDE 0570-2-6). Der Isolationspegel zwischen der Primär- und Sekundärwicklung ist sehr hoch, und/oder manchmal wird eine geerdete Schirmwicklung zwischen die Wicklungen eingefügt.
Die Sekundärspannung überschreitet nie AC 50 V eff.
Um einen angemessenen Schutz sowohl gegen indirektes als auch bei direktem Berühren zu gewährleisten, müssen drei Bedingungen eingehalten werden:
- Kein aktiver Leiter darf mit Schutzleiter oder Erde verbunden sein.
- Die Körper elektrischer Betriebsmittel dürfen weder mit Schutzleiter oder Erde verbunden noch mit Körpern anderer Spannungen verbunden sein.
- Leiter von Stromkreisen verschiedener Spannung müssen durch einen geerdeten Metallschirm oder eine geerdete metallene Umhüllung getrennt sein.
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Stand Oktober 2015