Veröffentlicht: 3. Juni 2003
Kategorie: News
Die gemeinsame Verlegung von Kabel und Leitungen mit unterschiedlichen Spannungen in Rohren oder Kanälen ist erlaubt, wenn die Isolierung Aderleitungen der höchsten vorkommenden Spannung -also 400 V- gegenüber dem NS-Kabeln entspricht (DIN VDE 0100-410).