Störlichtbögen sind beim Umgang mit Elektrizität eine Gefahr, die oft unterschätzt wird. Die thermischen Auswirkungen können für Personen, die an elektrischen Anlagen oder Geräten arbeiten, fatal sein. Die überarbeitete Information DGUV-I 203-077 „Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen“* der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung liefert einen roten Faden für die Bewertung des Störlichtbogenrisikos. Damit ist eine Abschätzung über den Einsatz geeigneter Schutzkleidung möglich.
Der Unternehmer ist in der Pflicht
Oberstes Gebot für Unternehmer ist es, nach dem Arbeitsschutzgesetz, die Sicherheit der Mitarbeiter bei Arbeiten an elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Dazu muss mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung die Anforderung an die Schutzkleidung individuell und für jede elektrische Arbeitssituation bestimmt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung: 5 Phasen
Damit das Risiko einer Verletzung so gering wie möglich ist, empfiehlt die DGUV-I 203-077 seit neuestem eine Risikobewertung in fünf Phasen. Es werden Einflussfaktoren, wie Mitarbeiterqualifikation, Zustand der Anlage oder Schwere des Schadens genauso betrachtet, wie die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Störlichtbogens.
5 Phasen: Ausgewählte Beispiele
Phase 1: Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Störlichtbogens und damit einhergehend das Risiko für Personenschäden.
Beispiel: Wird die Anlage geöffnet oder steht sie unter Spannung?
Phase 2: Erste Bewertung der Störlichtbogenenergie.
Beispiel: Wird der Grenzwert der vorgelagerten Absicherung von 63 A überschritten, muss eine Berechnung (Phase 3) durchgeführt werden. Zusätzlich müssen noch weitere Bewertungskriterien laut Vorgabe der DGUV in Betracht gezogen werden.
Phase 3: Berechnungsverfahren anwenden – WLB und WLBS ermitteln.
Beispiel: Die Lichtbogenenergie WLB darf den Wert des Schutzpegels WLBS der PSAgS (Persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen) nicht überschreiten.
Phase 4: Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtbogenenergie und der Wahrscheinlichkeit von Verletzungen durch Störlichtbögen umsetzen.
Beispiel: Ist nach dem Berechnungsverfahren der Schutz der Elektrofachkraft durch eine geeignete PSAgS nicht ausreichend, müssen technische Lösungen mit einfließen. Beispielsweise kann das Störlichtbogenschutzsystem DEHNshort die Störlichtbogendauer reduzieren. Diese Maßnahme erfordert eine erneute Berechnung lt. Phase 3.
Phase 5: Restrisiko bewerten und entscheiden.
Beispiel: Abschließend kann eine Risikomatrix, abhängig von der Schwere des Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit, mit einbezogen werden.
Damit ist die Entscheidungsgrundlage geschaffen, wie und unter welchen Bedingungen an der elektrischen Anlage gearbeitet werden darf.
Eine übersichtliche Zusammenfassung zur überarbeiteten DGUV-I 203-077, sowie zu deren Anwendung, finden Sie hier.
Für weitere Informationen steht Ihnen die DEHN E-Learning Plattform mit kompakten Spezialkursen zum Thema „Störlichtbogenschutz“ zur Verfügung.
* Die Handlungsempfehlung wird in der 2. Jahreshälfte 2020 von der DGUV neu veröffentlicht.