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Finger- und Handrückenberührsicherheit nach BGV A3

Veröffentlicht: 10. Juni 2003 Kategorie: Fachartikel

Höchste Priorität bei der Arbeit an elektrischen Anlagen und ihrer Inbetriebnahme hat der Personenschutz. Im täglichen Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen wird dies im Allgemeinen durch Gehäuse und Schutzabdeckungen erreicht.

Höchste Priorität bei der Arbeit an elektrischen Anlagen und ihrer Inbetriebnahme hat der Personenschutz. Im täglichen Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen wird dies im Allgemeinen durch Gehäuse und Schutzabdeckungen erreicht. Schalter und Steckdosen (-Abdeckungen/-Kindersicherungen) zum Beispiel dienen nicht nur der Verschönerung von freiliegenden Kabeln und Leitungen, sondern sollen in erster Linie den Benutzer vor dem Berühren unter Spannung stehender Teile schützen.

Sicherungen in Unterverteilungen und an Geräten werden in der Regel durch das sie umgebende Gehäuse so abgedeckt, daß sie gefahrlos auch von elektrotechnischen Laien ausgewechselt werden können. Es gibt aber auch häufig Bereiche in elektrischen Anlagen, die nur gelegentlich und dann auch nur durch Fachpersonal bedient werden dürfen.

Hierzu gehören einigen Arten von Schaltern, Sicherungen, Trennelementen und Meßeinrichtungen, die sich oft in Hauptverteilungen und Schaltschränken mit Meß-Regel- und Steuereinrichtungen befinden, besonders in Industriebetrieben und im EVU-Bereich.

Da diese Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind, kann hier aus Kostengründen auf den "absoluten Berührschutz", d.h. eine komplette Abdeckung der Bedienelemente, verzichtet werden. Trotzdem muß auch hier dafür Sorge getragen werden, daß es nicht durch Unachtsamkeit und leichtfertiges Handeln zu Unfällen kommen kann.

DIN EN 50274 (VDE 0660-514)
Die von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (UVV) richtet sich an die Betreiber solcher Anlagen und hat zum Ziel, durch spezielle Sicherheitsanforderungen zur Verhütung elektrischer Unfälle beizutragen.

Die Arbeit an aktiven, berührungsgefährlichen Teilen ist nur nach Herstellung eines spannungsfreien Zustandes zulässig. Auch das Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen ist nur zulässig, wenn diese Teile spannungsfrei oder gegen direktes Berühren geschützt sind.

Für die Bedienung von nicht häufig zu betätigenden Elementen wie Druckknöpfen, Kipphebeln, Trennschiebern und Messertrennern, die in der Nähe berührungs-gefährlicher Teile angebracht sind, wurde der Begriff "gelegentliches Handhaben" eingeführt.

Detaillierte Bestimmungen für "gelegentliches Handhaben" befinden sich in der DIN EN 50274 (VDE 0660-514).

Hier wird in den allgemeinen Anforderungen folgendes aufgeführt:

Beispiele für handrückensichere Anordnung berührungsgefährlicher Teile:
DIN EN 50274 (VDE 0660-514): Grundsätzlich sind die Betätigungseinrichtungen so auszuführen und einzubauen, dass ihre gefahrlose Betätigung in stehender und/oder knieender Haltung ohne unabsichtliches Berühren gefährlicher aktiver Teile möglich ist. Dieses kann als gegeben angesehen werden, wenn die in den Abbildungen der Norm angegebenen Maße eingehalten sind.

Schutzraum für gelegentliches Handhaben
Grundlage bildet die Definition eines "Schutzraumes für gelegentliches Handhaben". Dies ist ein Raum, in welchen beim Arbeiten hineingegriffen werden muß.

Bei der Konzeption eines Schaltschrankes oder eines Gerätes muß darauf geachtet werden, daß um ein zu bedienendes Element herum, also innerhalb des Schutzraumes, eine gewisse Sicherheit erhalten bleibt.

Zur Beurteilung bzw. als Kriterium dafür gilt die in der DIN EN 50274 (VDE 0660-514) beschriebene Finger- und Handrückensicherheit.

Um aktive Teile herum muß ein Bereich, der durch eine ebene Hüllkurve von 30 mm Radius gebildet wird, fingersicher ausgeführt sein. Für einen "weiteren" Bereich bis 100 mm Entfernung um das Bedienelement wird Handrückensicherheit vorgeschrieben.
DIN EN 50274 (VDE 0660-514) - Fingersicherheit
Fingersicherheit ist, sofern nach Besichtigen nicht eindeutig feststellbar, entsprechend DIN 57 470 Teil 1 mit dem geraden Prüffinger jedoch nur senkrecht zur Basisfläche zu prüfen.

DIN EN 50274 (VDE 0660-514) - Handrückensicherheit
Handrückensicherheit ist, sofern nach Besichtigen nicht eindeutig feststellbar, mit einer Kugel von (50+0,05) mm Durchmesser und einer Kraft von (50±5)N zu prüfen. Dabei darf die Kugel keine Berührungsgefähliche Teile berühren.
Stellenwert der Berührsicherheit in der Praxis
Die Einhaltung der Bestimmungen der BGV 3A sind aber nicht allein Sache der Betreiber elektrischer Anlagen. Schon die Hersteller von elektromechanischen Komponenten (z. B. Reihenklemmen), auf die der Begriff für "gelegentliches Handhaben" zutrifft, sind natürlich auch gehalten, ihre Artikel gemäß der DIN EN 50274 (VDE 0660-514) auszulegen.

Für den Betrieb und die Prüfung von Strom- und Spannungswandlern werden spezielle Klemmen benötigt. Stromwandler müssen immer einen geschlossenen Sekundärkreis aufweisen, selbst dann, wenn ein Meßinstrument oder ein Elektrizitätszähler nur kurzfristig (z. B. wg. eines Austausches) abgeklemmt wird, oder wenn zu Prüfzwecken auf ein anderes Instrument umgeschaltet werden muß.

Solche Wandlerprüfungen werden im EVU-Bereich bei Revisionsarbeiten routinemäßig durchgeführt. Dazu wird der Stromwandler zunächst kurzgeschlossen, dann die Verbindung zum Meßgerät geöffnet, ein Prüfgerät angeschlossen und der Kurzschluß wieder entfernt. Solche Schaltaufgaben werden mit Hilfe der Trenn- und Gleitstegklemmen durchgeführt. Sie besitzen dafür beidseitig Hilfsanschlüsse für feste und schaltbare Brücken, die auch für die gleichzeitige Montage von Prüfbuchsen dienen. Neben der Forderung nach einer einfachen Handhabung und deutlich erkennbaren Schaltzuständen gehört auch die Fingerberührsicherheit zur Mindestanforderung.

Dies gilt selbstverständlich nicht nur für die Reihenklemmen sondern auch für das entsprechende Zubehör.

Beispiel für fingersichere Anordnung berührungsgefährlicher Teile:


Beispiele für handrückensichere Anordnung berührungsgefährlicher Teile:


Tipp: Ausführliche Erläuterungen und Hinweise für den betrieblichen Praktiker zur Unfallverhütungsvorschrift BGV 3A finden Sie in dem Handbuch "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3"

Herausgeber ist die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
Greven Verlag Köln GmbH
ISBN 3-7743-0732-6