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etz

Fachkraft für Rauchwarnmelder

Veröffentlicht: 9. Oktober 2019 Kategorie: ETZ Seminare
Mit der Anpassung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist für Neubauten ab 2014 und für Altbauten ab 2015 die Rauchwarnmelder-Pflicht eingeführt worden.

Mit der zugehörigen DIN 14 676 wird an den/der Errichter/in oder Planer/in hierfür ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert:
Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14 676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.

Der Lehrgang vermittelt, neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch, Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know-how für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung.
Mit diesem Kurs erhalten Sie das "Q-Zertifikat" und dürfen auch das "Q"-Label weiter verwenden.


Kursinhalte
  • Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch
  • Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
  • Kenntnisse der DIN 14 676 (ist in den Schulungsunterlagen enthalten) und der DIN EN 14 604
  • Herstellerspezifische Kenntnisse der verwendeten Rauchwarnmelder
  • Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung
  • Abschlussprüfung

Abschluss
Sie erhalten ein "Q-Zertifikat".