Bevor eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich errichtet werden darf, muss der verantwortliche Anlagenbetreiber (Unternehmer) die Explosionsrisiken analysieren und beurteilen. Alle ermittelten Explosionsrisiken und getroffenen Maßnahmen sind im Explosionsschutzdokument zu hinterlegen.

Bevor eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich errichtet werden darf, muss der verantwortliche Anlagenbetreiber (Unternehmer) die Explosionsrisiken analysieren und beurteilen. Alle ermittelten Explosionsrisiken und getroffenen Maßnahmen sind im Explosionsschutzdokument zu hinterlegen.
Die Auswahl der elektrischen Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist so zu treffen, dass diese dem Explosionsschutzdokument bzw. Explosionsschutzplan entsprechen, in dem die Zonen, die Explosionsgruppen, die Temperaturklassen , die äußeren Einflüsse und die Umgebungstemperaturen der brennbaren Stoffe eingesetzt worden sind.
Die Beurteilung einer Explosionsgefahr kann in der Risikoanalyse durchgeführt werden, wenn die „Richtlinie für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre“ und die Explosionsschutzregeln EX-RL (DGUV-Regel 113-001, vormals BGR 104) mit deren Beispielsammlung [9] angewendet wurden. Zusätzlich sind noch weitere Richtlinien bzw. Normen gültig und entsprechend anzuwenden:
- DIN EN 1127-1 [14] „Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Teil 1: Grundlage und Methodik“;
- DIN EN 60079-10-1 ( VDE 0165-101 ) [8] „Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 10-1: Einteilung der Bereiche – Gasexplosionsgefährdete Bereiche“;
- DGUV-Regel 113-001 [9], Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, als Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) in der BetrSichV [1, 2] enthalten;
- DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1) [25] sind die „Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte“ für elektrischen Ex-Anlagen mit der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU);
- DIN EN 61326-1 (VDE 0843-20-1) [26] sind die Anforderungen für „Elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte – EMV-Anforderungen“ mit der EMV- Richtlinie (2014/30/EU) und DIN VDE 0100 etc.;
- DIN VDE 0100-540, DIN EN 60079-10-1 (VDE 0165-101) [8] und DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) [7] für Angaben zur Erdung und des Potentialausgleichs. Die dort aufgeführten Schutzmaßnahmen gelten für staub- und gasexplosionsgefährdete Bereiche gleichermaßen.
- TRBS 2153 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen. Beim Aufkommen von elektrostatischer Aufladung, z. B. durch Reibungsenergie, Materialfluss, Einblasvorgänge muss ein elektrisches Gerät mit Schutzmaßnahmen versehen sein. Auch im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird in DGUV-Information 213-060 auf die „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ [11]) hingewiesen.
Bei der Errichtung von elektrischen Anlagen für spezifische Bereiche müssen weitere Normen berücksichtigt und angewendet werden:
- DIN VDE 0100; DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) -> alle weiteren explosionsgefährdeten Bereiche;
- DIN VDE 0100-710 -> bei medizinischen Bereichen; x DIN VDE 0118-1 beim Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tage;
- DIN V VDE V 0166 -> in Bereichen, die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gefährdet sind.
Lesen Sie weiter. Kapitel 6.1 des Buches "Explosionsschutz in der MSR Technik" erläutert welche Vorkehrungen beim Errichten einer elektrischen Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich getroffen werden müssen.