Erdung und Blitzschutz von Antennensystemen

In der Anfangszeit des Radios gab es zum Programmschluss immer die Ansage:
"Vergessen Sie bitte nicht, die Antenne zu erden!"

Auf Gebäuden mit leicht entzündbaren Dachabdeckungen (z. B. Stroh, Reet oder ähnlichen Materialien) dürfen keine Antennenanlagen errichtet werden. Räume die zur Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen wie Heu, Stroh und dergleichen dienen oder in denen sich explosive Atmosphäre bilden oder ansammeln kann, dürfen nicht zur Verlegung von Antennenleitungen oder Erdungsleiter verwendet werden.

Bei Gebäuden, die mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet sind, muss die Antennenanlage unter Anwendung der Normen aus der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) in das Blitzschutzkonzept einbezogen werden.
Gebäude ohne Blitzschutzanlage, Antennenerdungsanlage
Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage sind der Mast und die Kabelschirme der Koaxialkabel für den Schutz gegen statische atmosphärische Überspannungen und Blitzentladungen zu erden. Der Antennenmast ist über einen Erdungsleiter blitzstromtragfähig mit der Erde zu verbinden. Der Anschluss des Antennenmastes ist mit entsprechenden Schellen herzustellen (Bild 2). Die Verbindung zur Erde ist geradlinig und senkrecht auszuführen, so dass ein möglichst kurzer und direkter Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.
Für den Erdungsleiter sind folgende Querschnitte und Materialien zulässig:
- 16 mm² Kupfer als Einzelmassivdraht, isoliert oder blank;
- 25 mm² Aluminium als Einzelmassivdraht, isoliert;
- 50 mm² Stahl als Einzelmassivdraht
Natürliche" Bestandteile des Gebäudes können anstatt eines der o. g. Materialien für den Erdungsleiter verwendet werden. Hierfür sind z. B. geeignet:
- metallische Installationen, wenn die Nutzung nicht durch andere Vorschriften verboten ist, die elektrisch leitende Verbindung dauerhaft ausgeführt ist und die Abmessungen denen der Erdungsleiter entsprechen (Gas- und Wasserrohre sind hierfür nicht geeignet);
- das Metallgerüst der baulichen Anlage;
- der durchverbundene Bewehrungsstahl der baulichen Anlage;
- Fassaden, Geländer und Unterkonstruktionen, wenn ihre Abmessungen denen der Erdungsleiter entsprechen, ihre Dicke nicht weniger als 0,5 mm beträgt und ihre elektrisch leitende Verbindung in senkrechter Richtung sichergestellt ist.
Alle Kabelschirme der von der Antenne herab geführten Koaxialkabel und die metallenen Gehäuse von Verteilern, Multischaltern u. ä. sind mit einem Potentialausgleichsleiter mit einem Mindestquerschnitt von 4 mm² Kupfer an den Antennenmast oder den Erdungsleiter anzuschließen. Der Potentialausgleich muss auch beim Ausbau von Einzelkomponenten, wie z. B. dem Verstärker, wirksam bleiben. Dafür sind die Schirme der Ein- und Ausgangsleitungen wie im Bild 4 gezeigt zu überbrücken. In der Praxis hat sich dafür der Einsatz von Potentialausgleichs- oder Erdungsschienen bewährt. Die Bildung von Schleifen ist zu vermeiden, da dieses zu Störungen in der Anlage führen kann.
Erdungsanlage
Der von dem Antennenmast herunter geführte Erdungsleiter ist mit der Erdungsanlage zu verbinden. Hierfür kann das vorhandene Erdungssystem des Gebäudes, z. B. der Fundamenterder nach DIN 18014 oder ein für diese Zwecke errichtetes Erdungssystem genutzt werden. Ein speziell für die Antennenanlage errichtetes Erdungssystem kann wie folgt ausgeführt werden (Bild 5):
- mit einem vertikalen oder schrägen Erder von mindestens 2,5 m Länge oder zwei senkrechten Erdern von mindestens 1,5 m Länge mit einem Abstand von 3 m, die mindestens 1 m vom Fundament entfernt eingebracht werden oder
- zwei horizontale Erder von 2,5 m Länge, die mit einem Winkel größer 60°, mindestens 0,5 m tief und mindestens 1 m vom Fundament entfernt verlegt sind.
Der Mindestquerschnitt der Erder beträgt 50 mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Bevorzugt werden hierfür Bandstahl verzinkt (30 x 3,5 mm), Kreuzerder (50 x 50 x 3 mm) oder Tiefenerder ( 20 mm) verwendet. Im Erdreich und bei der Erdeinführung sind Korrosionsschutzmaßnahmen durch Schutzbinden oder entsprechende Werkstoffe, wie z. B. Edelstahl, notwendig.
"Natürliche" Bestandteile, wie durchverbundene Stahlbetonbewehrungen oder andere geeignete unterirdische Metallkonstruktionen, die in das Gebäudefundament eingebettet sind und deren Abmessungen den Grenzwerten für Erder entsprechen, können verwendet werden.
Ein nach diesen Grundsätzen errichtetes Antennen- und Verteilersystem, wie in Bild 6 dargestellt, entspricht den zur Zeit gültigen Regeln der Technik und bietet einfache, einheitliche und wirkungsvolle Schutzmechanismen gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen in Antennen. Eine ordnungsgemäß geerdete Antennenanlage erhöht nicht die Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit für das Gebäude. Sie stellt aber auch keinen Ersatz für ein Blitzschutzsystem für das gesamte Gebäude dar.
Wenn das Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet ist, dann ist nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) der Antennenmast auf den kürzesten Weg über einen Erdungsleiter mit den Blitzschutzsystem zu verbinden. Die Kabelschirme der Koaxialkabel sind auch hier mit einem 4 mm² Kupfer in die Potentialausgleichsmaßnahmen einzubeziehen. Dafür gelten die gleichen Randbedingungen wie bei einer Antennenerdungsanlage bei Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz (siehe Teil 1 des Beitrags).
Diese Maßnahmen verhindern, dass es bei einem Blitzschlag zu Potentialunterschieden und unkontrollierten Überschlägen zwischen Kabel- und Leitungen und anderen leitfähigen Teilen und somit zu erheblichen Personen-, Brand- und Sachschäden kommt. Die Antennenleitungen, Energiekabel für die aktiven Komponenten und Erd- und Potentialausgleichsleiter werden jedoch mit einem Teilblitzstrom beaufschlagt, der durch das gesamte Gebäude geleitet wird. Dieses kann zu erheblichen Überspannungen in den energie- und informationstechnischen Anlagen und System führen und hier entsprechende Schäden und/oder Störungen verursachen.
Eine nach heutigen Gesichtspunkten errichtete Blitzschutzanlage, hat die Aufgabe das Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen zu schützen und die Einleitung von Blitzteilströmen zu vermeiden.

Für die Anwendung dieses Schutzprinzips gelten die Normen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2006-10 mit den zugehörigen Beiblättern. Für die ordnungsgemäße Planung und Errichtung von solchen Schutzmaßnahmen sind umfangreiche Kenntnisse der Blitzschutztechnik erforderlich, so dass dafür die zu Hilfenahme einer Blitzschutzfachkraft empfohlen wird. Durch geringe, nicht fachgerecht ausgeführte Veränderungen oder Erweiterungen des Gebäudeblitzschutzes zum Schutz der Antennenanlage, kann das ursprüngliche Schutzkonzept und Schutzziel des Gebäudeblitzschutzes erheblich beeinträchtigt werden.
Für die Festlegung von natürlichen Schutzräumen oder die Höhe von Fangstangen gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Das Blitzkugelverfahren, bei dem eine Kugel mit einem nach der Blitzschutzklasse festgelegtem Radius, über das Objekt gerollt wird, ist für komplexe Gebäudeformen zu empfehlen und wird hier nicht weiter erläutert.
Das weitaus einfachere Verfahren ist das Schutzwinkelverfahren. Bei diesem Verfahren wird in Abhängigkeit der Höhe und der Blitzschutzklasse ein Schutzwinkel definiert.
Wie in Bild 8 dargestellt, ist für die Ermittlung des Schutzwinkels die Bezugsebene von entscheidender Bedeutung. Bei einer angenommenen Blitzschutzklasse III und einer Fangstangenhöhen von h1 = 2 m und einer Gebäudehöhe von H = 10 m ist der Schutzwinkel für zur Dachfläche hin zu schützende Objekte α1 = 77° und zur Dachkante hin α2 = 58°. Mit zunehmender Fangstangenspitzenhöhe über der Bezugsebene, verkleinert sich der Schutzwinkel. Alle Objekte im Bereich der roten Fläche im Bild 8 sind vor direkten Blitzeinschlägen geschützt.

Überspannungsschutz
Durch eine ordnungsgemäße Antennenerdung oder Blitzschutzanlage wird die Gefahr von in den Leitungen induzierten oder galvanisch eingekoppelten Überspannungen nicht vermieden. Um die Geräte für den Empfang oder die Verteilung von Fernseh- und Rundfunksignalen, wie z. B. Multischalter, Plasma-Fernseher o. ä., zu schützen, ist der Einsatz von Überspannungsableitern erforderlich. Überspannungsableiter, verringern die Überspannungen auf den Leitungssystemen auf ein für die Endgeräte verträglichen Restpegel.
Bei einer vorhandenen Blitzschutzanlage, sind Blitzstromableiter vom Typ SPD 1 (früher B) am Gebäudeeintritt erforderlich, diese können Blitzteilströme mit einer Kurvenform 10/350 γs beherrschen und begrenzen die Überspannungen bei einem Blitzschlag auf einen Restpegel von ≤ 6 kV. Der Überspannungsschutz hingegen wird für Anlagen mit oder ohne Blitzschutzsystem empfohlen, hier kommen Überspannungsableiter vom Typ SPD 2 und 3 (früher C und D) zum Einsatz, die in der Lage sind, Überspannungen mit einer Kurvenform 8/20 γs auf einen Restpegel, je nach Gerät, von ≤ 2,5 kV zu begrenzen. Alle Ableiter sind in den vorhandenen Potentialausgleich einzubeziehen. Hierbei sind die Herstellerangaben unbedingt zu beachten, da durch Montagefehler die Wirksamkeit der Schutzgeräte aufgehoben wird.
Wichtig ist, dass für einen vollständigen Schutz nicht nur die energietechnische Seite geschützt wird, sondern auch die informationstechnische. Dass heißt, dass bei Antennenanlagen auch alle Koaxialkabel in das Überspannungs-Schutzkonzept durch eine entsprechende Beschaltung mit Ableitern einbezogen werden müssen.