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bfe

Energiefachwirt/in (IHK)

Veröffentlicht: 13. Juni 2016 Kategorie: News

1-jährige Fortbildung "Energiefachwirt/in" in Oldenburg. Durch die Weiterbildung wird auf eine anspruchsvolle IHK-Weiterbildungsprüfung, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist, vorbereitet. Im Deutschen (DQR) wie auch im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist der Abschluss der Stufe 6 zugeordnet. Auf dieser Ebene befinden sie sich in bester Gesellschaft mit Meister- und Bachelorabsolventen.

Teil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Im ersten Teil werden branchenübergreifende Kenntnisse in den Fächern Betriebs- und Volkswirtschaft, Recht, Rechnungswesen und Steuern sowie Unternehmensführung vermittelt. Kern der Weiterbildung ist eine handlungsspezifische Qualifikation. Hier werden die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft, Energierecht und -politik, Energiemarketing und Vertrieb wie auch das betriebsspezifische Management thematisiert.

Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikation

  • Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft
  • Energierechts und Energiepolitik
  • Energiemarketing und -vertrieb
  • Betriebsspezifisches Management

Im zweiten Teil werden die Grundsätzlichen Methoden der Energieerzeugung und Verteilung behandelt. Neben den klassischen Methoden werden besonders die regenerativen Energien betrachtet. Im Mittelpunkt stehen: Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen, Systeme der Kraft-Wärmekopplung sowie weitere Systeme. Neben der Erzeugung geht es auch um die zukünftig wichtigen Themen wie: Speicherung von regenerativ erzeugter Energie und Netzmanagementsysteme (Smart Grid). Anhand dieser Modelle wird dazu auch Beispielhaft das Thema Projektmanagement integriert.


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNG
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nicht oben aufgeführten Berufe und eine zweijährige Berufserfahrung oder
  • insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

 

ZUSATZKOSTEN
Prüfungsgebühren: 450,00 Euro
Lernmittelgebühren: ca. 272,00 Euro


FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen zum Energiefachwirt (IHK) können zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Leistungen über das "Meister-BAföG" gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragen. Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info.

Zielgruppe

Personen, die in den beschriebenen Wirtschaftszweigen und Tätigkeitsbereichen arbeiten. Die Prüfung verlangt konkrete Zulassungsvoraussetzungen. Die IHK Oldenburg prüft und berät in diesem Zusammenhang Weiterbildungsinteressierte und Bildungsanbieter.

Voraussetzungen

Die Vorkenntnisse ergeben sich im Wesentlichen aus den Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung. In der zum Kurs gehörenden Rechtsvorschrift sind folgende Berufe als anerkannte Ausbildungsberufe aufgeführt:

  • Industriekaufmann/-frau
  • Bürokaufmann/-frau
  • Informatikkaufmann/-frau
  • Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
  • Systemkaufmann/-frau
  • Fachinformatiker/-in
  • Systemelektroniker/-in

Abschluss

Das BFE gibt eine Teilnahmebescheinigung mit einer detaillierten Darstellung der Lehrgangsinhalte aus. Nach bestandenem Prüfungsteil werden zusätzlich entsprechende Dokumente durch die prüfende IHK Oldenburg ausgegeben.

Kontakt

Claudia Nichau
Tel.: 0441 34092-131
Fax: 0441 34092-129

 

Daten: 14.102016 -18.11.2017